Eine zivile Motorradstreife hat am Samstag zahlreiche Verkehrsverstöße im Raum Sylvenstein festgestellt, als die Kontrollgruppe Motorrad des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd dort Kontrollen durchgeführt hat. Wie es im Bericht der Beamten heißt, hat bereits kurz hinter Bad Tölz hat ein 22-jähriger Motorradfahrer das Interesse der Beamten geweckt. Zwischen Gaißach und Fleck überholte er mehrere Fahrzeuge. Dabei missachtete er durchgezogene Linien und unübersichtliche Stellen, auch Gegenverkehr hielt ihn offenbar nicht vom Überholen ab. Seine Geschwindigkeit soll bis zu 140 Stundenkilometer betragen haben, die zivile Streife zeichnete die Fahrt mit einer Videokamera auf. Ihn erwartet nun ein Bußgeld von etwa 300 Euro.
Kurz nach der Ankunft am Sylvenstein zog ein Kleintransporterfahrer die Aufmerksamkeit der Beamten auf sich. Der Lenggrieser überholte trotz Verbots und durchgezogener Linie zwei Fahrzeuge. Er muss nun mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen.
Später fuhren zwei weitere Motorradfahrer an der zivilen Streife vorbei. Die Beamten verfolgten die beiden und wurden Zeugen, wie die Motorradfahrer in der Ortschaft Fall trotz Verbots und durchgezogener Linie überholten. Außerdem beschleunigten sie ihre Maschinen auf mehr als 130 Stundenkilometer, obwohl dort maximal Tempo 50 erlaubt ist. Dem 29-jährigen Tiroler droht nun ein Bußgeld von etwa 700 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot. Beim 20-jährigen zweiten Fahrer bemerkte die Polizei zudem Mängel am Kraftrad, die Beamten stellten es sicher.
Auf der Rückfahrt von Fall kam der Streife ein Motorrad mit voller Beschleunigung entgegen. Auf den Gröbenzeller wartet nun ein Bußgeldbescheid in Höhe von etwa 250 Euro.
Im Laufe der Kontrollen erwischte es auch einen Sportwagenfahrer: Kurz nach dem Sylvensteindamm überholte der 40-Jährige mit hoher Geschwindigkeit einen Pkw und ein Motorrad, im Anschluss beschleunigte er seinen Sportwagen auf mehr als 130 Stundenkilometer, obwohl nur 50 erlaubt waren. Zudem fuhr er mit etwa 100 Stundenkilometern an zwei Radfahrern mit nur etwa 50 Zentimeter Abstand vorbei, die dadurch sichtlich erschrocken waren, so die Beamten. Nachdem ihn die Polizisten anhielten, war ihm sein Fehlverhalten nicht klar: „Was hab’ ich denn falsch gemacht?“, zitiert ihn die Polizei in ihrem Bericht. Allerdings schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, und die kann teuer werden: Allein für die begangenen Ordnungswidrigkeiten sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von etwa 1500 Euro vor, so die Polizei.
Auf der Rückfahrt vom Sylvenstein kamen dann der Motorradstreife noch eine Gruppe Supermotofahrer auf dem Hinterrad entgegen. Doch die Gruppe verschwand auf einem Feldweg, als die Polizisten für die Verfolgung wendeten. Die Beamten sahen schließlich aus Sicherheitsgründen von einer weiteren Verfolgung ab.

