Streit übers Seniorenheim:Widerspruch gegen einstweilige Verfügung

Der Streit um das Seniorenheim an der Penzberger Gartenstraße geht in die nächste Runde. Die Thomas-Wimmer-Stiftung legt Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein, die das Landgericht München II an diesem Montag erlassen hat. Die Novita hatte beantragt, dass die Thomas-Wimmer-Stiftung als neue Besitzerin und die Stadt Penzberg verpflichtet werden, der Novita die Nutzung der Immobilie als Alten- und Pflegeheim vom 1. Oktober an bis zum endgültigen Abschluss des Rechtsstreits zu gewähren.

Allerdings handelte die Richterin ohne Kenntnis über sogenannte Schutzschriften, die fristgerecht von der Thomas-Wimmer-Stiftung und der Stadt hinterlegt wurden. In einer Schutzschrift stehen in der Regel Gegenargumente, die eine einstweilige Verfügung verhindern sollen. Aufgrund einer technischen Panne lagen die Schreiben nicht vor. Max von Heckel, Vorstandsmitglied der Wimmer-Stiftung, ist zuversichtlich, dass dem Widerspruch stattgegeben und es zu einer mündlichen Verhandlung kommen wird. Inzwischen hat die Wimmer-Stiftung mit der Awo München-Stadt einen Vertrag als neue Betreiberin unterzeichnet.

© SZ vom 20.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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