TÜV-Gutachten für Penzberg:Schluss mit lustig auf dem Stadtplatz

Hannis Eismärchen Stadtplatz Penzberg Eislauf

Auf die Dauer zu laut: "Hannis Eismärchen".

(Foto: Manfred Neubauer)

Die Lärmbelästigung durch Veranstaltungen wie "Hannis Eismärchen" im Penzberger Zentrum wird als zu groß für die Anwohner bewertet. Der Stadtrat muss eine Lösung suchen

Von Alexandra Vecchiato

Der Stadtplatz im Zentrum Penzbergs soll als Veranstaltungsort die Innenstadt beleben. Doch Konzerte, Märkte und anderes bringen nicht allein Belebung, sie bringen auch Lärm mit sich. Was die Stadt vor ein großes Problem stellt, da ein Gutachten des TÜV Süd vorliegt. Würde dieses streng ausgelegt, würde es das Aus für Penzbergs Partymeile bedeuten. Der Stadtrat wird sich im Oktober mit dem Thema befassen und Lösungen suchen.

Auslöser für das Gutachten sind Beschwerden einer Anwohnerin, die in einem Haus am Rathausplatz lebt - also gegenüber dem Stadtplatz. Seit Jahren spricht ihre Familie im Rathaus vor, weil insbesondere "Hannis Eismärchen" für sie eine große Lärmbelästigung darstelle. Lange Zeit stieß sie bei Verwaltung und Stadtrat auf mehr oder weniger taube Ohren. Sie fühlte sich als Querulantin gebrandmarkt. Erst als sie einen Anwalt hinzuzog, wurde von der Stadt während des letzten Eismärchens ein Gutachten, eine schalltechnische Dauermessung, in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist ernüchternd. Nicht nur die Live-Musik stelle eine beträchtliche Lärmbelästigung dar, so der TÜV-Ingenieur. Auch Kufengeräusche und die Stimmen der Besucher seien deutlich hörbar auf dem Balkon im achten Stock. Überschreitungen des "Beurteilungspegels" habe es gehäuft gegeben, so das Gutachten.

Schon in der August-Sitzung des Stadtrats ließ Ordnungsamtschef Peter Holzmann durchblicken, dass die Expertise weitreichende Folgen habe, dass es nicht nur um laute Musik gehe, sondern um den Geräuschpegel, den die Besucher verursachten. Und dass die Stadt im Jubiläumsjahr 2019 so manche Ausnahmegenehmigung für Veranstaltungen gar nicht hätte erteilen dürfen. Um die Tragweite der Dauermessung beurteilen zu können, wird der TÜV-Gutachter seine Ergebnisse dem Stadtrat in öffentlicher Sitzung am Dienstag, 6. Oktober, vorstellen.

Den Rahmen, was erlaubt ist und was nicht, geben diverse Verordnungen vor, darunter die Freizeitlärm-Richtlinie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz. Die Dauermessungen in Penzberg fanden von 29. November 2019 bis 5. Januar 2020 statt. Dazu gab es begleitende Schallpegelmessungen am 7. und 18. Dezember 2019. Vor Kurzem trafen sich die Betroffenen mit der Rathausverwaltung. Man habe sich geeinigt, sagt Bürgermeister Stefan Korpan (CSU) auf Nachfrage. Das Eismärchen könne weiterhin stattfinden, wenn die Veranstaltung schallschutzrechtlich begleitet würde. Nehme man das Gutachten eins zu eins, dürfte als Konsequenz keine Veranstaltung mehr auf dem Stadtplatz stattfinden, auch nicht an Fasching. Im Übrigen ist Korpan der Meinung, wer in der Stadtmitte aufwächst beziehungsweise dort hinzieht, müsse mit Lärm leben und rechnen.

Dass es eine Einigung gegeben habe, bestätigt Markus Fürst, der Anwalt der Betroffenen, nicht. Seiner Mandantin gehe es nicht darum, generell Veranstaltungen auf dem Stadtplatz zu verhindern, sagt er. Doch fordern beide einen Paradigmenwechsel im Rathaus dahingehend, dass der Stadtplatz eben nicht die "geborene Partymeile" bleibe. "Vor allem darf meine Mandantin nicht mehr als Querulantin, die aus vermeintlichem Eigennutz angeblich vorrangige Interessen der Allgemeinheit in Gestalt der unzähligen Veranstaltungen auf dem Stadtplatz torpediert, hingestellt werden", betont Fürst. Es gehe vielmehr um die Gesundheit aller Anwohner.

Der Anwalt verweist auf die Freizeitlärm-Richtlinie. Darin wird unter anderem eine Verteilung von Veranstaltungen auf mehrere Standorte empfohlen, um die Belastung zu entzerren.

Was als Lärm empfunden wird, ist subjektiv. Das Bundesumweltministerium definiert Lärm als "jedes unerwünschte Geräusch". Durch Studien belegt ist, dass Lärm krank machen kann. Bereits geringe Lärmpegel von 25 Dezibel an können demnach zu Konzentrations- oder Schlafstörungen führen. Dauerbelastungen von mehr als 65 Dezibel könnten ein erhöhtes Gesundheitsrisiko darstellen.

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