Das Zuhause nach eigenem Gusto zu gestalten, ist der Wunsch vieler. Doch in den meisten Städten und Gemeinden gibt es Spielregeln. Nicht überall sind grüne Fensterläden erwünscht oder Thujenhecken. Was erlaubt ist und was nicht, ist in Ortsgestaltungssatzungen festgeschrieben. So ist es auch in der Stadt Penzberg, wie zwei Hausbesitzer feststellen mussten. Sie hatten es ein wenig zu gut gemeint mit den Zäunen um ihre Grundstücke oder besser gesagt: Die Einfriedungen sind viel zu hoch. Die Zäune müssen weg.
Wo kein Kläger, da kein Richter - auf diesen Spruch sollte man sich nicht verlassen, denn Baukontrolleure des Landratsamts Weilheim-Schongau schauen nach dem Rechten, wie im September vergangenen Jahres. Bei einem Rundgang fanden sie auf der Nordseite eines Grundstücks an der Straße Auf der Etz vier Granitsäulen in einer Höhe von 1,50 bis 1,80 Meter. Die Mauer, die sich dem Straßengefälle anpasste, war zwischen 40 und 60 Zentimeter hoch. Die Zaunfelder, die damals noch nicht errichtet waren, hatten eine Höhe von 1,80 Meter. Das entspricht nicht den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung. Zaunsockel dürfen straßenseitig nur 20 Zentimeter hoch sein, Zäune maximal 1,20 Meter. Der Kontrolleur stellte die Bauarbeiten daher ein. "Mündlich", wie es vor Kurzem im Penzberger Bauausschuss hieß. Der Eigentümer hielt sich allerdings nicht an diese Ansage. Der Zaun wurde fertiggestellt. Daraufhin teilte die Kreisbehörde den Eigentümern mit, dass die Einfriedung bis zum 23. Oktober 2020 rückgebaut werden müsse.
Zwei Mal musste sich der Ausschuss mit diesem Fall beschäftigen, da der zu hohe Zaun nachträglich mit einem Antrag auf Befreiung von der Ortsgestaltungssatzung legalisiert werden sollte. Auch eine Anwaltskanzlei wurde eingeschaltet. Viel gebracht hat es nicht. Der Bauausschuss gab den Eigentümern mit auf den Weg, dass Sockel und Zaun zusammen maximal 1,80 Meter hoch sein dürfen.
Hart bleiben die Stadträten ebenfalls bei einem Grundstück in der Ahlener Straße. Auch dort war ein Baukontrolleur unterwegs und entdeckte einen neuen Zaun mit einer Höhe von mehr als zwei Metern, wofür es einer Baugenehmigung bedarf. Der neue Mauersockel ist etwa 30 Zentimeter hoch, der schmiedeiserne Zaun circa 1,80 Meter. Es ist nicht nur die Höhe allein, die nicht konform geht mit der Penzberger Ortsgestaltungssatzung. Zur Straßenseite hin sind nur Naturholzzäune und hinterpflanzte Stahlgitterzäune bis zu einer Höhe von 1,20 Meter zulässig. Auch müssen sich Einfriedungen in die Siedlungsstruktur einfügen. Diese Kriterien erfüllt der Zaun nicht. Besonders ärgerlich fand der Bauausschuss, dass bei den Arbeiten der Gehsteig beschädigt wurde. Das Gremium bestätigte seine Entscheidung: Der Zaun muss wieder weg.
Anders sah der Bauausschuss indes den Fall bei einem Antrag, an der Grenze eines Grundstücks an der Buchenstraße eine Gabionenwand errichten zu dürfen. Die Länge beträgt insgesamt etwa 16 Meter, maximal zwei Meter soll die Wand hoch werden. Da diese Einfriedung nicht zur öffentlichen Straße hin errichtet werden soll und alle Nachbarn mit dem Vorhaben einverstanden sind, stimmte der Bauausschuss einer "isolierten Befreiung" für die Steinkäfige zu. Lediglich die Durchlässigkeit der Gabionenwand war Gegenstand einer kurzen Diskussion. Die Bauherrn müssen, so der Beschluss, darauf achten, dass Kleintiere wie Igel ungehindert durchkrabbeln können. Sollte die Ortsgestaltungssatzung einst überarbeitet werden, sei anzuraten, Gabionen, Steinkörbe und ähnliches generell zu untersagen, merkte die Verwaltung noch an.