Staatsanwaltschaft:Geldfälscher-Anklage gegen zwei 14-Jährige in Bad Tölz

Blüten sind am Kiosk des Gymnasiums und in einer Bäckerei aufgetaucht. Einer der Jugendlichen soll die falschen Fünfziger im Internet bestellt haben.

Von David Costanzo

So eine Aufregung hat das Tölzer Gabriel-von-Seidl-Gymnasium noch nicht erlebt. Die Verkäuferin im Schulkiosk entdeckt, dass sie einen falschen Fünfziger untergejubelt bekommen hat. Ein Lehrer wird alarmiert, der wiederum verständigt den Direktor. Harald Vorleuter veranlasst eine Durchsage, um die 1100 Schüler des Gymnasiums darüber zu unterrichten. Schließlich ist zwischenzeitlich die Polizei vorgefahren. Ein verdächtiger Schüler war damals Anfang März schnell ausgemacht. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft München II in dem Fall Anklage - und das sogar gegen zwei 14-Jährige und einen 15-Jährigen.

Einem der 14-Jährigen werfen die Strafverfolger Geldfälschung in sechs Fällen vor, dem anderen in zwei Fällen, berichtet Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich. Der heute 15-Jährige soll auf Anweisung die übrigen Scheine verbrannt haben, nachdem der Wirbel am Gymnasium losbrach. Die Ermittler verdächtigen ihn der versuchten Strafvereitelung.

Dabei sollen die Angeklagten das Geld gar nicht selbst gefälscht haben: Der mutmaßliche Haupttäter steht im Verdacht, insgesamt 22 falsche Fünfziger im Internet bestellt zu haben - und für den Nennwert von 1100 Euro selbst 135 Euro gezahlt zu haben. Der mutmaßliche Deal soll sich laut Staatsanwaltschaft nicht im schwer erreichbaren Teil des Internets zugetragen haben, im so genannten Darknet, sondern im frei zugänglichen Bereich. Den Ermittlern sei es hier noch nicht gelungen, alle Hintergründe aufzuklären. Oberstaatsanwalt Heidenreich sagt, von den drei Angeklagten sei nur einer geständig.

Die Blüten waren nicht besonders gut, erklärt Heidenreich - "eher von unterdurchschnittlicher Qualität". Auch Schulleiter Vorleuter hatte im März gesagt, dass die Scheine ganz weich und "labbrig" wirkten - Wasserzeichen und Sicherheitsstreifen fehlten.

Mit den Blüten sollen die beiden 14-Jährigen einkaufen gegangen sein - in einer Bäckerei, in einem Restaurant und eben am Schulkiosk. Laut Anklage kosteten die Einkäufe mal zwölf Euro, aber auch bloß 70 Cent, 1,40 Euro oder 1,60 Euro - das Wechselgeld sollen die Jugendlichen eingesteckt haben. Zudem soll ein Kind angestiftet worden sein, am Kiosk mit einem falschen Fünfziger zu bezahlen, das Wechselgeld abzuliefern - und eine Belohnung von fünf Euro zu behalten. Das Kind ist nicht strafmündig und muss laut Oberstaatsanwalt Heidenreich keine Konsequenzen befürchten. In insgesamt sieben Fällen soll der Einkauf erfolgreich gewesen sein, beim achten wurde das Falschgeld laut Anklage erkannt.

Die Anklage liegt nun beim Amtsgericht Wolfratshausen, das über eine Zulassung und die Verhandlungstermine entscheiden muss. "Geldfälschung ist kein Kavaliersdelikt", sagt Oberstaatsanwalt Heidenreich. Verdachtsfälle würden von der Kripo - in diesem Fall die Dienststelle in Weilheim - ermittelt, die oft das Landeskriminalamt einschalte. Im Erwachsenenstrafrecht gelte das Delikt als Verbrechen, auf das eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr steht.

Da die Angeklagten in diesem Fall alle minderjährig seien, würde der Prozess nach dem Jugendstrafrecht verhandelt. Darin gebe es keinen Strafrahmen, weil die Erziehung der Jugendlichen im Vordergrund stehe. Zumal keiner der drei Angeklagten bislang strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Allerdings hatten sie dazu auch wenig Gelegenheit: Die beiden angeklagten 14-Jährigen waren laut Staatsanwaltschaft zum Zeitpunkt des Tatvorwurfs erst wenige Monate strafmündig.

Direktor Harald Vorleuter hatte im März dieses Jahres gehofft, dass der verdächtige Schüler nicht wusste, was er da tat. Sollte er jedoch wissentlich gehandelt haben, müsse der Disziplinarausschuss des Gymnasiums über Konsequenzen entscheiden - "von Sozialstunden bis zum Rauswurf".

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