Spionage-Software auf Computer und Handy:Anzügliche Nachricht im Namen der Ex

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Geretsrieder soll in das Facebook-Profil seiner früheren Freundin eingedrungen sein und eine Verabredung zum Sex an einen Bekannten verschickt haben. Der Angeklagte wird verurteilt, die Frau leidet noch immer

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Die Polizei vermutet, dass er sich an seiner Ex rächen wollte: Ein heute 42-jähriger Kommunikationselektroniker soll 15 Mal in das Facebook-Profil seiner ehemaligen Freundin eingedrungen sein und im Namen der 38-jährigen Mutter einem anderen Mann Nachrichten geschickt haben - mit sexuellen Avancen sowie deftigen Kraftausdrücken. Darum musste sich der Geretsrieder am Mittwoch vor dem Wolfratshauser Amtsgericht verantworten - und wurde schuldig gesprochen. Die Frau leidet noch heute darunter.

Die Anklage benannte weitere Vorwürfe: Der Mann soll Passwärter verändert, ein Spionage-Programm auf dem Handy seiner früheren Freundin installiert und so ihre SMS- und Whatsapp-Nachrichten an seinen eigenen Computer weitergeleitet haben. Gleichzeitig soll er sich in den Email-Account der früheren Freundin eingeloggt und ihre dort hinterlegte Handy-Nummer geändert haben. Das Passwort habe er gekannt.

Der Geretsrieder war darum wegen Ausspähens von Daten, Beleidigung und Datenveränderung angeklagt - in der Sache äußerte er sich kaum. Über seinen Anwalt ließ er lediglich einräumen, in den Email-Account eingedrungen zu sein. Mehr wollte er nicht kommentieren. Das sei "Schwachsinn", sagte er.

Vorsicht vor falschen Freunden - im Internet wie im richtigen Leben: Ein 42-jähriger Geretsrieder soll das Facebook-Profil seiner Ex geknackt haben. (Foto: dpa)

Etwas mehr als ein Jahr waren der Angeklagte und seine frühere Freundin, die damals bereits ein Kind hatte, liiert. Die Nageldesignerin sagte, dass er bereits kurz nach der Trennung dauernd Andeutungen über intime Details aus ihrem Privatleben gemacht habe. Das habe er nur aus ihren SMS- und Whatsapp-Nachrichten wissen können. Ihrer Aussage nach konfrontierte er sie etwa mit einem Bekannten, den sie nach zehnjähriger Pause gerade erst wieder mit dem Handy kontaktiert hatte. Schließlich sei sie zu einem Handyladen gegangen, dessen Mitarbeiter eine Spionagesoftware fanden und löschten.

Der Angeklagte klingelte ihren Angaben zufolge öfter nachts Sturm an ihrer Wohnungstür. Zudem habe sie dauernd ihr Passwort auf Facebook ändern müssen. Ohne ihr Zutun sei eine Verabredung zum einem Sex-Treffen unter ihrem Namen an einen Bekannten geschickt worden, sagte sie. Auf den sei der Angeklagte auch schon während der Beziehung wütend gewesen. Wie dieser zunächst an ihr Email-Passwort gekommen sei, erklärte sie sich so: Als sie dieses einmal vergaß, habe der Angeklagte es mit einem an ihren Computer angeschlossen Gerät ausgelesen.

Schließlich erstattete die Frau Anzeige bei der Polizei. Der ermittelnde Beamte sagte, man sei nur durch einen "Glückstreffer" auf die IP-Adresse des Angeklagten gestoßen, die einen Nutzer identifizierbar mache. So hätten die Ermittler festgestellt, dass der Mann in den Email-Account seiner früheren Freundin eingedrungen sei. Weitere Nachweise fanden sich jedoch nicht, obwohl die Polizei die Wohnung des Geretsrieders durchsuchte und zahlreiche Datenträger fand. Spionageprogramme seien aber einfach zu kaufen, sagte der Polizeibeamte. Erst einmal auf einem Handy installiert, sendeten sie alle Daten an ein anderes Gerät weiter. Als Nachrichten getarnt ließen sich solche Programme auch an ein fremdes Handy senden. Öffne dessen Nutzer das Programm, sei es auch schon installiert, sagte der Beamte.

Der Anwalt des Mannes räumte nur das Einloggen in den Email-Account ein. In den anderen Punkten sei dieser freizusprechen. Die Staatsanwältin sah die Anklage dagegen bestätigt. Sie forderte eine Geldstrafe von 220 Tagessätzen à 55 Euro. Richter Helmut Berger blieb nur wenig unter der Forderung. Er verurteilte den Mann zu 200 Tagessätzen à 55 Euro. Dieser sei IT-Fachmann, habe die Kenntnisse und sei für alle Vorfälle verantwortlich. Die Aussagen der Freundin seien glaubwürdig. Für sie ist der Fall noch nicht abgeschlossen, sagte sie: Noch heute lasse sie ihre Tochter nicht alleine zur Schule gehen.

© SZ vom 06.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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