Kommunalpolitik:Seniorenwohnstift auf der Tagesordnung

Münsings Gemeinderat muss sich mit Zulässigkeit des Bürgerbegehrens befassen.

Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich nur noch um eine Formalie: Anfang Mai hat Münsing Gemeinderat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum Ambacher Seniorenstift endgültig gebilligt. Jetzt soll sich das Gremium in der kommenden Sitzung am Dienstag, 17. Mai, erneut mit dem bereits erledigt geglaubten Bürgerbegehren "Seniorenanlage in Ambach kleiner planen!" beschäftigen - und dieses auf Vorschlag der Verwaltung für unzulässig erklären. Dafür stützt sich die Kommune auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 3. Mai. Mithilfe eines Eilantrags hatte die Bürgerbegehren-Gruppe um die Ambacher Anatol Regnier und Alexandra Theiss den Satzungsbeschluss zum Seniorenwohnstift verhindern wollen. Das Verwaltungsgericht lehnte diesen am 3. Mai ab.

Hauptstreitpunkt zwischen der Kommune und der Bürgerbegehren-Initiative war die Dimension des geplanten Seniorenwohnstifts. Aus Sicht der Gruppe um Regnier und Theiss ist dessen überbaute Grundfläche größer als der Altbestand. Neuvermessungen ergaben für die Kommunalverwaltung den entgegengesetzten Schluss. Auf dieser Grundlage machte sich der Gemeinderat die Forderung des Bürgerbegehrens zu eigen, dass der Neubau höchstens so groß ausfallen solle wie die frühere Wiedemann-Klinik. Allerdings ließ die Kommune den Halbsatz weg, den Bebauungsplanentwurf entsprechend abzuändern.

Darauf gründete das Verwaltungsgericht unter anderem die Entscheidung, den Eilantrag gegen den Satzungsbeschluss abzulehnen. Damit entfalte das Bürgerbegehren keine Bindewirkung und habe sich auch nicht erledigt, so der Tenor. Im Übrigen führte das Verwaltungsgericht aus, das Bürgerbegehren für unzulässig zu halten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: