Süddeutsche Zeitung

Bei der Bürgerversammlung:"Rechtlich ist die Messe gelesen"

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Landrat Josef Niedermaier hält den Abriss dreier Schwarzbauten in Wolfratshausen für unvermeidbar.

Von Konstantin Kaip, Wolfratshausen

Landrat Josef Niedermaier (Freie Wähler) hat sich bei der Wolfratshauser Bürgerversammlung am Dienstag ausführlich zu den Schwarzbauten am Isarspitz geäußert, denen wegen zahlreicher Überschreitungen der genehmigten Bauflächen der Abriss droht. "Das Thema hat große Wellen geschlagen", sagte Niedermaier. Eigentlich aber handle es sich um einen "ganz normalen Verwaltungsvorgang, wie es ihn im Landkreis immer wieder gegeben hat" - wenn auch nicht in dieser Größenordnung, wie er einräumte.

Zum Verständnis skizzierte der Landrat die Historie des Falls: Für das Grundstück im Außenbereich habe der Stadtrat einem Antrag auf Vorbescheid zugestimmt, der dann vom Landratsamt bestätigt worden sei. 2014 sei der Bauantrag aber vom neuen Eigentümer des Areals in Weidach gestellt worden. Dass sich der Stadtrat dann "intensiv gegen diese Bebauung aussprach", sei ein Problem gewesen. Schließlich bleibe der Vorbescheid auch bei Verkauf gültig und habe "Bindungswirkung". Das Kreisbauamt habe dann im Jahr 2017 beim Bau Überschreitungen festgestellt, Zwangsgelder verhängt und das Gespräch mit dem Bauherren gesucht, dieser habe daraufhin einen Tekturantrag zur nachträglichen Genehmigung gestellt, dem man "nach intensiver Auseinandersetzung" nicht zustimmen habe können.

Gegen den Ablehnungsbescheid habe der Bauherr 2018 Klage eingereicht. Es habe drei Jahre gedauert, bis das Verwaltungsgericht darüber entschieden habe: Ein Urteil, das "wir in dieser Eindeutigkeit nicht erwartet hätten", so Niedermaier. Nämlich, dass von der ursprünglichen Baugenehmigung nie Gebrauch gemacht worden sei. Diese sei inzwischen längst verfallen. "Damit ist klar: Ein Rückbau auf den Ursprung ist nicht möglich, weil es kein Baurecht mehr gibt." Dass der Bauherr die Mieter, deren Zuhause in Gefahr ist, "als Geiseln genommen" habe, sei "extrem dreist und unredlich", so Niedermaier. Schließlich sei ihm schon bei Vermietung der drei Einfamilienhäuser klar gewesen, dass der Fall vor Gericht liege. Eine Berufung habe der Verwaltungsgerichtshof wegen eindeutiger Sachlage abgelehnt. "Damit ist rechtlich die Messe gelesen." Das Landratsamt habe den Bauherren ersucht, die Häuser freiwillig zu entfernen. Komme er dem bis 1. Oktober nicht nach, ergehe der Beseitigungsbescheid, gegen den jedoch erneut geklagt werden könne.

Der Petitionsausschuss des bayerischen Landtags will sich nach der Sommerpause mit Gesuchen des Bauherren und einer Mietpartei zur Verhinderung des Abrisses auseinandersetzen. Davon erwartet Niedermaier aber keine neue Sachlage. "Bei uns herrscht Gewaltenteilung", sagte er. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Landtag einen Gerichtsbeschluss aufhebt." Auch eine von manchen geforderte Enteignung sei nicht möglich. Weil es das Baurecht verwirkt sei, würden Stadt oder Landkreis so in Besitz von Schwarzbauten gelangen. Auch eine statt Abriss geforderte empfindliche Strafe sei keine Option: "Baurecht ist nicht erkaufbar."

Die einzige Möglichkeit zur nachträglichen Legalisierung bleibe die Erstellung eines neuen Bebauungsplans über die Bauleitplanung der Stadt. Dass diese im Rahmen ihrer Planungshoheit die "eindeutige Entscheidung" getroffen habe, das abzulehnen, sei "zu respektieren", so der Landrat. Bürgermeister Klaus Heilinglechner (BVW) erklärte dazu, man lasse sich "nicht erpressen". Dies sei "nicht im Sinne der Rechtsstaatlichkeit". Er hatte zuvor eine schriftliche Stellungnahme veranlasst, aus der die Ablehnung einer nachträglichen Legalisierung seitens der Stadt hervorgeht. Dies sei mit den Fraktionssprechern abgestimmt. Bei allen Fraktionen herrsche diesbezüglich "die gleiche Stimmungslage".

Dem widerspricht indes Rudi Seibt von den Grünen. Die "große Mehrheit" seiner Fraktion habe sich gegen eine Beseitigung der Bauten gestellt, erklärt er. "Der Abriss bedeutet eine kolossale Energievernichtung, ist eine große CO²-Sünde. Und er ist natürlich ein miserabler Beitrag zum Thema Wohnungsmangel, strapaziert die Nerven der betroffenen Familien und bringt Anwälten bei den nachfolgenden Rechtsstreitigkeiten um Schadenersatz wieder Arbeit und Honorar." Zwar verstoße der Bauherr "bewusst gegen Regeln". Aber: "Von außen besehen erscheint es mir hierbei seitens Bürgermeister und Ratsmehrheit doch mehr ums ,Rechthaben', um Eitelkeiten, zu gehen, statt um sinnvolle, sachgerechte Lösungen." Gegen die "einfache Heilungsmethode", das Aufstellen eines Bebauungsplans, wehre sich zudem "die zuständige, aber überlastete Bauverwaltung", so Seibt. "Ich hoffe, wie die Mehrheit unserer Fraktion, dass die Petitionen im Landtag erfolgreich sind und der Vernichtung von Wohnraum und grauer Energie Einhalt geboten wird."

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