In Wolfratshausen sind die letzten Überreste der Schwarzbauten am Isarspitz beseitigt. Damit ist die jahrelange Kontroverse um die drei Einfamilienhäuser am Stadtteilrand von Weidach endgültig abgeschlossen. Die Eigentümerin muss kein Zwangsgeld zahlen.
In einem Bescheid vom 15. Mai hatte das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen eine Summe von 233 000 Euro gefordert, weil trotz Fristablaufs mit Ende April immer noch Teile der drei Häuser am Rand des Stadtteils Weidach standen. Bis Mitte Juni hatte die Eigentümerin noch Zeit bekommen, alles abzureißen, um das Zwangsgeld nicht zahlen zu müssen. Auf Nachfrage beim Landratsamt erklärt deren Sprecherin Sabine Schmid nun: „Der Verpflichtete ist seinen Verpflichtungen aus den gegenständlichen Bescheiden (Beseitigung der Häuser am Isarspitz) nachgekommen.“ Laut der Kreisbehörde hat eine Baukontrolle am 28. Mai stattgefunden.
Jahrelang hatten die Wolfratshauser Schwarzbauten Justiz und Behörden beschäftigt. Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen verfügte den Abriss, weil die Häuser nicht den Baugenehmigungen entsprachen. Sie waren höher als gestattet, auch hatte der Bauherr, der das Eigentum inzwischen an seine Tochter übertragen hat, Garagen statt Carports errichtet. Klagen vor Gericht gegen den Beseitigungsbescheid scheiterten.
Demnach hätten die drei Häuser bis Ende April vollständig entfernt sein müssen. Weil die Eigentümerin diese Frist überschritt, drohte die Kreisbehörde ein Zwangsgeld an. Das ist nun hinfällig.

