Trotz Fristende für den vollständigen Abbruch stehen Teile der Wolfratshauser Schwarzbauten am Isarspitz immer noch. Das haben Baukontrolleure aus dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen an Ort und Stelle festgestellt, wie es aus der Pressestelle der Behörde heißt. Deren Sprecherin erwähnt auf Nachfrage unter anderem Keller und Zufahrten. „Von einer vollständigen Beseitigung kann nicht die Rede sein“, so Marlis Peischer. „Wir prüfen das weitere Vorgehen.“
Bundesweit standen die drei Wohnhäuser am Isarspitz in Wolfratshausen in den Schlagzeilen. Der Grundstückseigentümer hatte die Gebäude planabweichend errichtet. Es folgten Baustopps und jahrelange Gerichtsverfahren. Die Justiz entschied schließlich zugunsten der Behörden. Im Jahr 2021 urteilte das Verwaltungsgericht, dass es sich um Schwarzbauten handelt. Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen verfügte im Januar 2023, die drei Häuser abzureißen.
Klagen dagegen wies das Verwaltungsgericht ab, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte zuletzt eine Berufung des Bauherrn ab. Dieser Beschluss wurde Eigentümern und Mietern am 30. April 2025 zugestellt. Damit begann die Frist von einem Jahr zum Abriss zu laufen. Für den Fall, dass dies nicht passiert, drohte das Landratsamt ein Zwangsgeld von 720 000 Euro an. Ob und wie viel davon fällig werden könnte, ist offen. Entscheidend für die weitere Entwicklung dürfte das Verhalten der Eigentümerin sein, einer Tochter des Bauherrn.


