WolfratshausenSchwarzbauten: Gericht weist Klage ab

Die drei Wohnhäuser am Isarspitz weichen so stark von den Bauvorgaben an, dass sie als Schwarzbauten gelten.
Die drei Wohnhäuser am Isarspitz weichen so stark von den Bauvorgaben an, dass sie als Schwarzbauten gelten. (Foto: Manfred Neubauer)

Bauherr, Eigentümer und Mieter der drei Häuser am Isarspitz erleiden einen juristischen Rückschlag.

Im langjährigen Streit um die drei Schwarzbauten am Wolfratshauser Isarspitz haben der Bauherr, die jetzigen Eigentümer und Mieter einen juristischen Rückschlag erlitten. Das Verwaltungsgericht München wies die Klagen gegen die Beseitigungsanordnungen und Duldungsverfügungen ab, die das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Anfang 2023 zugestellt hatte.

Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig, wie Gerichtssprecher Matthias Prinzler am Freitag bestätigte. Ob die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts München Berufung zulässt oder nicht, ist noch offen. Sollte ersteres der Fall sein, könnten die Kläger vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Berufung gehen. Aktuell müsse die Kammer aber noch die vollständigen Urteilsgründe schriftlich formulieren, so Prinzler. Den Streitwert für die Klagen des Bauherrn und der Eigentümer hätten die Richter auf 1,2 Millionen Euro festgelegt.

Bereits 2021 hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass die drei Häuser stark von den Bauvorgaben abweichen und somit Schwarzbauten seien. Eine Petition an den bayerischen Landtag zum Erhalt der Gebäude gescheitert. Eine Bürgerinitiative (BIWOB) fordert die Duldung der Schwarzbauten.

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