„Grüß Gott“, sagt Richter Martin Hofmann zu der Frau, die rechts vor ihm auf der Anklagebank des Sitzungssaals B 264 am Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße in München Platz genommen hat. Wie es ihr geht, erkundigt sich der Vorsitzende. „Geht schon“, lautet die Antwort. Es klingt eher verzagt. Die 51-Jährige soll in einer Pflegeeinrichtung in Geretsried Anfang September 2024 einen Mann mit einem Messer attackiert haben. Das mutmaßliche Opfer, das ebenfalls in der Pflegeeinrichtung untergebracht ist, soll die 51-Jährige zuvor sexuell bedrängt haben. Doch dazu macht die Frau auf Anraten ihres Verteidigers, Rechtsanwalt Matthias Lang, keine Angaben.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat die 51-Jährige eine gefährliche Körperverletzung begangen. Da die zweifache Mutter laut der Diagnose von Ärzten an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt ist, kann sie strafrechtlich für die mutmaßliche Tat nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb auch keine Anklage-, sondern eine Antragsschrift bei Gericht eingereicht. Weil von der 51-Jährigen „infolge ihres Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind“ stelle sie eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, heißt es darin. Im Fall einer Verurteilung muss die 51-Jährige mit einer zeitlich unbefristeten Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik rechnen.
Schon einmal ist ein Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass die 51-Jährige, die wegen ihrer Erkrankung in der Vergangenheit immer wieder in Pflegeheimen lebte, eine „Gefahr für die Allgemeinheit“ sei. Anfang 2008 hatte die zweifache Mutter nämlich in einem Pflegeheim in Roth bei Nürnberg eine Pflegerin getötet. Für die Tat verhängte das Landgericht Nürnberg-Fürth im Februar 2009 acht Jahre Haft und ordnete zudem die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik an.
Auslöser für die Tat war nach Feststellung des Gerichts ein Streit zwischen der Beschuldigten und der damals 43-jährigen Pflegerin. Als diese am späten Nachmittag des 18. Januar 2008 die Abendmedizin für die Bewohner der Einrichtung zusammenstellte, soll die heute 51-Jährige ihr laut Urteil „völlig unvermittelt“ ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von sieben Zentimetern in die Brust gestoßen haben. Der Stich durchtrennte die Hauptschlagader und traf das Herz der 43-Jährigen. Ein herbeigerufener Notarzt konnte nur noch deren Tod feststellen. Sie starb an einem sogenannten „Verblutungsschock“.
Das Opfer leidet ebenfalls an Schizophrenie
Nach ihrer Verurteilung war die 51-Jährige in verschiedenen Einrichtungen untergebracht. Seit 2017 lebte sie in dem Pflegeheim in Geretsried, wo sie in der Nacht des 2. September 2024 einen ebenfalls an Schizophrenie erkrankten Mitbewohner mit einem Obstmesser angegriffen haben soll. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der Geschädigte die Beschuldigte gegen 22.30 Uhr in ihrem Zimmer besucht, um mit ihr einen Kaffee zu trinken.
Währenddessen soll sich der Mann ausgezogen und die 51-Jährige gefragt haben, ob sie mit ihm schlafen wolle. Daraufhin soll diese nach einem Messer mit einer acht Zentimeter langen Klinge auf ihrem Nachtkästchen gegriffen und ihrem Mitbewohner damit in die Genitalien gestochen haben. Der Mann erlitt eine stark blutende Wunde, die im Kreiskrankenhaus Wolfratshausen versorgt wurde. Er konnte bereits kurze Zeit nach der mutmaßlichen Messerattacke wieder zurück in die Pflegeeinrichtung in Geretsried.
Die Ermittlungen wegen sexueller Belästigung gegen den Mann wurden eingestellt, da sich kein „strafrelevantes Verhalten des Beschuldigten“ habe festgestellt werden können. Als Zeugen vernehmen kann das Gericht den Mann nicht, da er nach Angaben eines Arztes aufgrund seiner Erkrankung nicht verhandlungsfähig sei. Der Prozess wird fortgesetzt.

