Schäftlarner Weg:Antrag abgelehnt I

Ickinger Einheimischen-Modell kommt nicht voran

Von Benjamin Engel, Icking

Die Planungen für ein Einheimischen-Modell am Schäftlarner Weg stecken vorerst fest: Vor sieben Jahren hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) den alten Bebauungsplan für das 10 000 Quadratmeter große Grundstück verworfen. 2010 machte sich die Kommune daran, einen neuen zu erarbeiten. Doch ein Planer fand keine Lösung, wie das Niederschlagswasser beseitigt werden konnte. Der Bebauungsplan wurde nicht weiter vorangetrieben. Am Montag hat der Gemeinderat den Antrag der SPD abgelehnt, das Projekt wieder aufzunehmen und endlich zu realisieren.

Mit der Versickerung von Regenwasser hat die Gemeinde ohnehin zu kämpfen. Derzeit untersucht ein Planer eine naturnahe Möglichkeit im Gebiet des Gert-Fröbe-Wegs. Im November soll er die Ergebnisse vorstellen. Wie Ickings Bürgermeisterin Margit Menrad (UBI) erklärt, wolle die Kommune diesen Termin erst abwarten. Denn erweise sich die Methode der naturnahen Versickerung als praktikabel, könne diese womöglich auf das Grundstück am Schäftlarner Weg übertragen werden. Ohne Lösung zur Beseitigung von Niederschlagswasser sei es sinnlos, am Bebauungsplan für das Einheimischen-Modell weiterzuarbeiten.

Die aktuellen Diskussionen um das Grundstück haben eine lange Vorgeschichte. Schon Anfang der 1980er-Jahre hat die Kommune es von der Stadt München gekauft. Auf dem Areal sollte ein Baugebiet entstehen und vergünstigte Grundstücke im Einheimischen-Modell angeboten werden. Kurz nach der Jahrtausendwende begann die Kommune schließlich, einen Bebauungsplan aufzustellen, gegen den eine Nachbarin Normenkontrollklage beim VGH einlegte - und 2009 damit erfolgreich war. Laut Bürgermeisterin Menrad habe der Gerichtshof bemängelt, dass das Grundstück naturschutzrechtlich nicht ausreichend geprüft worden sei. Für einen neuen Bebauungsplan sei Icking verpflichtet, unter anderem einen Umweltbericht und ein Artenschutzgutachten vorzulegen.

Inzwischen ist das Grundstück verwildert, Büsche und Bäume sind emporgewachsen. Die Ickinger SPD verweist auf das VGH-Urteil, wonach der neue Bewuchs als Erholungswald einzustufen sei. Deshalb argumentieren die Ickinger Genossen, dass es unmöglich sei, das Grundstück zur privaten Nutzung als Bauland bereitzustellen. Für soziale Belange sehe das anders aus.

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