Süddeutsche Zeitung

Schäftlarn:Radikale Baumpflege

32 Spitzahorne und Linden wurden auf Privatgrund gekappt. Bürger, Gemeinde, Isartalverein und Bund Naturschutz sind entsetzt.

Von Jakob Steiner

Mehr als hundert Jahre lang sind die Bäume an der Schlosserstraße und Am Kreuzweg in Ebenhausen gewachsen. Sie wurden um die Jahrhundertwende als Allee für eine Villensiedlung wohlhabender Vorstädter gepflanzt, die jedoch nie gebaut wurde. Jetzt wurden 32 Spitzahorne und Linden gekappt, und das außerordentlich radikal. "Unsachgemäß zugeschnitten", sagt Stefan Jocher, Bauamtsleiter der Gemeinde Schäftlarn. Die Arbeiten seien als Pflegemaßnahmen deklariert gewesen, fielen aber sehr heftig aus. Alle kleineren Äste und Zweige wurden abgeschnitten. Bei jedem Baum blieb einzig ein nackter Rumpf stehen.

Zahlreiche Ebenhausener riefen daraufhin bei der Gemeinde an und taten ihren Unmut kund. Auch beim Isartalverein gingen empörte Anrufe ein. Der Verein setzt sich für die Erhaltung der landschaftlichen Schönheiten im Isartal ein. Altbürgermeister Erich Rühmer - Vorsitzender des Vereins - sagt, er sei bei der Begutachtung der Bäume sehr erschrocken. Er bedauere den Verlust gerade von Laubbäumen. Der Bestand der lebensnotwendigen Laubhölzer gehe im Gemeindegebiet ohnehin zurück.

Auch der Bund Naturschutz (BN) schaltete sich ein. Friedl Krönauer, Vorsitzender der Kreisgruppe Bad Tölz-Wolfratshausen, kritisierte: "Die Bäume wurden durch das völlig stümperhafte Vorgehen nachhaltig und dauerhaft beschädigt." Er geht davon aus, dass sich ein schöner und gesunder Kronenwuchs nie mehr ausbilden könne. Es wäre nicht der erste Fall von unsachgemäßer Baumbeschneidung in Ebenhausen, so Krönauer. Gegenüber dem Hotel Hubertus und entlang der S-Bahnstrecke Richtung Hohenschäftlarn ließen sich einige unfachmännisch zugeschnittene Linden finden.

Die aktuell betroffenen Bäume stehen auf Privatgrund und fallen nach Auskunft der Gemeinde nicht unter deren Baumschutzverordnung. Nun prüft die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises München den Fall. Möglicherweise wurden bei der Kappung Vorschriften verletzt.

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Quelle:
SZ vom 04.02.2017
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