Schadensersatz:5000 Euro für Mountainbiker

Beim Sturz über einen Stacheldrahtzaun hatte sich der Mann 2010 schwer an der Schulter verletzt. Das Oberlandesgericht sah bei dem Bauern, der den Zaun gespannt hatte, nur eine Teilschuld - der Weg war gesperrt.

Von Isabel Meixner

Radfahrer in der Natur, 2012

Beim Radeln im Wald können auch Gefahren lauern. Ein Mann, der gestürzt war und sich an der Schulter verletzt hatte, bekommt 5000 Euro Schadensersatz.

(Foto: Claus Schunk)

Ein Mountainbiker erhält 5000 Euro Schadensersatz von einem Bauern, der am Blomberg einen Stacheldrahtzaun quer über einen Weg gespannt hatte. Er hatte das Hindernis nicht ausreichend markiert. Der Fahrradfahrer trägt allerdings eine Mitschuld, da der Weg für Radler gesperrt war. Der Mann war auf dem steinigen, abschüssigen Weg in den Weidezaun gefahren und über den Lenker gestürzt. Dabei zog er sich eine schmerzhafte Schulterverletzung zu. Vor dem Oberlandesgericht hatte er gegen ein Urteil des Landgerichts München II geklagt, das ihm zu zwei Dritteln die Schuld am Unfall gab. Er hatte 8000 Euro gefordert.

Der Unfall trug sich im Juli 2010 zwischen Blomberghaus und Waldherralm zu: Der Mountainbiker hatte die Forststraße verlassen und war den steinigen Weg mit einem Gefälle von 20 bis 30 Prozent gefahren. Diese Strecke habe die Gemeinde Wackersberg 2002 für Radfahrer gesperrt, sagte der Bauer vor dem Oberlandesgericht. Ein Schild, das auf das Verbot hinweist, befand sich nicht am Abzweig.

Der Bauer will 20 bis 30 Meter vor der Absperrung ein Schild mit roter Aufschrift "Vorsicht Weidezaun" an einem Baum befestigt haben - an einer Stelle, an der der Weg besonders steil war. Der Rechtsanwalt des Klägers, Arnulf Kowalski, warf ihm vor: "Ihnen war klar, dass da Mountainbiker fahren. Das war hochgradig gefährlich, an dieser Stelle einen Zaun anzubringen." An so einer Passage sei es ausgeschlossen, dass man in den Bäumen nach Warnschildern suche - zumal sein Mandant auf einen Wanderer habe achten müssen.

Der Vorsitzende Richter Klaus Fiebig machte deutlich, dass er geneigt sei, der Einschätzung des Landgerichts München II zu folgen. Das hatte die Schuld nur zu einem Drittel beim Bauern und zu zwei Dritteln beim Sportler gesehen. "Das war ein Fußweg, der für das Radfahren nicht geeignet war", sagte Fiebig. Die Beisitzerin, Richterin Claudia Kammerlohr, hielt dem Kläger vor, zu schnell gefahren zu sein: "Auch ein Mountainbiker muss so fahren, dass er jederzeit bremsbereit ist."

Rechtsanwalt Kowalski konnte eine Mitschuld seines Mandanten nicht erkennen. "Müssen Mountainbiker mit einem über den Weg gespannten Stacheldraht rechnen?", fragte er. Kowalski verwies auf einen Blomberg-Werbeprospekt, in dem die Strecke als Rundweg für Mountainbiker beschrieben wurde.

Das Argument wollte der Vorsitzende Richter nicht gelten lassen. "Das heißt nicht, dass Sie davon ausgehen können, dass die Strecke fahrradgerecht hergerichtet ist." Auf der Karte des Prospekts sei an der Stelle, an der sich der Unfall ereignete, Weidebetrieb eingezeichnet, "und bei Weidebetrieb muss man mit einem Zaun rechnen". Gleichwohl habe auch der Bauer den Zaun nicht ausreichend gesichert, weshalb er eine Teilschuld an dem Unfall trage.

Der Kläger hatte sich bei dem Sturz eine Gelenksprengung in der Schulter zugezogen. Bleibende Schäden habe er nicht, gab er an, die Metallplatte in der Schulter wurde mittlerweile entfernt. Vor Gericht forderte der Kläger zusätzlich zu den 8000 Euro Schmerzensgeld, der Bauer möge für den Verdienstausfall und den Schaden am Fahrrad im Wert von 2000 Euro aufkommen.

Die beiden Parteien einigten sich darauf, dass der Bauer weitere 1500 Euro zu den bereits überwiesenen 3500 Euro zahlt. Die Einigung steht jedoch unter Vorbehalt: Der Beklagte muss erst mit seiner Versicherung klären, ob sie den Kompromiss akzeptiert.

Mittlerweile hat die Gemeinde Wackersberg am Beginn der Abfahrt über den Heiglkopf ein Fahrradverbotsschild angebracht. Dem Kläger wird das egal sein: Er sagte, er sei seit dem Unfall nicht mehr auf sein Mountainbike gestiegen.

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