Satzung gebilligt:Weg frei für Ferienbetreuung

Kochel knüpft Angebot für Schulkinder an Bedingungen

Von Petra Schneider, Kochel am See

Die Gemeinde Kochel will eine Ferienbetreuung von Schulkindern grundsätzlich möglich machen. Die Voraussetzungen dafür sind eine verbindliche Anmeldung der Eltern sowie das für die Betreuung notwendige Fachpersonal. Eine entsprechende Satzung, die von Januar nächsten Jahres an gilt, hat der Gemeinderat am Dienstag einstimmig gebilligt.

Demnach muss eine Buchungsvereinbarung verbindlich vier Wochen vor dem Beginn der Ferien vorliegen. Die wöchentliche Gebühr beträgt 50 Euro; sie gilt pauschal für bis zu 45 Wochenstunden.

Die Mindestbuchungszeit ist eine Ferienwoche. Angeboten werden soll die Betreuung in der gemeindlichen Kindertagesstätte "KoKiTa" in allen Schulferien im Jahr mit Ausnahme der Weihnachtsferien. Weil nach dem Umbau und der Sanierung der KoKiTa Räume für eine Krippengruppe geschaffen wurden, steht dort seit September kein Platz mehr für die Schulkinderbetreuung zur Verfügung. Sie wird seither in der Franz-Marc-Grundschule angeboten, allerdings ohne Ferienbetreuung.

Träger der Mittagsbetreuung an der Kochler Grundschule ist der BRK-Kreisverband, der generell keine Ferienbetreuung anbiete, wie Bürgermeister Thomas Holz (CSU) am Dienstag erklärte. Es habe zwar 14 Nachfragen von Eltern gegeben, tatsächlich gekommen seien dann aber nur zwei Kinder. Um den künftigen Bedarf zu eruieren, sei in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat zu Beginn des aktuellen Schuljahres eine Umfrage gestartet worden. Die Auswertung habe eine entsprechende Nachfrage der Eltern gezeigt.

Die Voraussetzung für ein Betreuungsangebot in den Ferien sei freilich, dass qualifiziertes Personal gefunden werde, sagte Holz. Diese Aufgabe könnten nicht einfach Aushilfskräfte übernehmen, gefunden werden müsse Fachpersonal, Erzieherinnen oder pädagogische Ergänzungskräfte, die für einen temporären Einsatz in den Ferien zur Verfügung stünden.

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