Sachsenkam:Frühere Nonne darf bleiben

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Eine ehemalige Ordensschwester vom Kloster Reutberg hat vor Gericht einen Arbeitsstreit gewonnen.

(Foto: Manfred Neubauer)

Landwirtschaftsmeisterin auf dem Reutberg gewinnt Prozess

Vor zwei Jahren fiel im Vatikan überraschend die Entscheidung, den Konvent im Kloster Reutberg entgegen dem Willen des Erzbischöflichen Ordinariats nicht aufzulösen. Die wenigen Franziskanerinnen durften bleiben, die Freude in Sachsenkam war groß. Allerdings blieb es nicht ganz friedlich. Schwester Benedicta Tschugg kündigte den Vertrag mit der 47 Jahre alten Landwirtschaftsmeisterin, die sich um die klösterliche Land- und Forstwirtschaft kümmerte. Der Grund dafür war, dass der Betrieb defizitär sei. Dagegen klagte die Angestellte jedoch, die früher selbst einmal Nonne am Reutberg war. Das Landesarbeitsgericht München gab ihr nun Recht. Die Kündigung ist unwirksam.

Die Frau war aus dem Orden ausgetreten, als sich die Auflösung des Konvents abzeichnete. Die Bedingung für diesen Schritt war ein unkündbarer Arbeitsvertrag als Landwirtschaftsmeisterin und eine kostenlose Wohnung im Kloster. Sie begann dann eine Ausbildung und heiratete auch. Weil sich die Landwirtschaft mit Kühen und Feldern jedoch im Minus befand, wollte Schwester Benedicta, die von Rom als apostolische Kommissarin auf dem Reutberg eingesetzt ist, den ganzen Betrieb umorganisieren.

Vor Gericht ging es um die Frage, ob sie für die Kündigung die Zustimmung der Kirche hatte, die dem Dekret aus Rom zufolge in wirtschaftlichen Entscheidungen erforderlich ist. Schwester Benedicta bejaht dies: "Wir haben Austausch gehabt." Sie legte ein Schreiben vor, in dem die zuständige Kongregation im Vatikan bestätigt, dass sie in die Kündigung "eingebunden" war und der Kommissarin "in vollem Umfang" die Befugnis zu diesem Schritt zugesteht. Dem Gericht reichte dies aber nicht aus. "Eingebunden" sei keine Zustimmung, sagte die Vorsitzende Richterin. Auf eine andere Lösung konnten sich beide Seiten nicht einigen: Eine Verpachtung der Landwirtschaft an die Klägerin wurde ebenso abgelehnt wie eine Abfindung.

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