OpferschutzGemeinsam gegen häusliche Gewalt

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Häusliche Gewalt findet in vielen Beziehungen statt. Die registrierten Fälle sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Betroffen sind vor allem Frauen.
Häusliche Gewalt findet in vielen Beziehungen statt. Die registrierten Fälle sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Betroffen sind vor allem Frauen. (Foto: Alessandra Schellnegger)
  • Die registrierten Fälle häuslicher Gewalt sind deutschlandweit auf 265.942 betroffene Personen im Jahr 2024 gestiegen, 70,4 Prozent der Opfer sind Frauen.
  • Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, wonach Familiengerichte Gewalttäter künftig zum Tragen elektronischer Fußfesseln in Hochrisikofällen verpflichten können.
  • Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen gab es 2025 bis zum 20. November bereits 56 Gewaltschutzverfahren, deutlich mehr als in den Vorjahren. Am Amtsgericht Wolfratshausen vernetzen sich Akteure aus der Region, um den Opfern besser zu helfen.
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Die Anzahl der registrierten Gewalttaten in Partnerschaften ist deutlich gestiegen. Beim runden Tisch im Amtsgericht Wolfratshausen vernetzen sich Akteure aus der Region, von der Polizei bis hin zu Fachstellen, um den Opfern besser zu helfen.

Von Benjamin Engel, Bad Tölz-Wolfratshausen

Deutschlandweit steigen Gewalttaten in Partnerschaften und Familien. Insgesamt 256 276 Menschen mussten laut der polizeilichen Kriminalstatistik im Jahr 2023 häusliche Gewalt erleben – das waren 6,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2024 nahm die Zahl erneut zu, auf 265 942 betroffene Personen. Um die Opfer, vor allem Frauen, besser zu schützen, sollen Familiengerichte künftig Gewalttäter zum Tragen elektronischer Fußfesseln verpflichten. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett vorgelegt. Dieser Schritt lässt allerdings in der praktischen Umsetzung noch Fragen offen. Das hat der runde Tisch „Gemeinsam gegen häusliche Gewalt“, der kürzlich im Wolfratshauser Amtsgericht stattfand, deutlich gemacht.

Mithilfe der elektronischen Fußfessel können Behörden den Aufenthaltsort einer Person überwachen und so von häuslicher Gewalt betroffenen Menschen mehr Sicherheit geben. Allerdings sollen Familiengerichte das Tragen nur in sogenannten Hochrisikofällen anordnen können. „Die praktische Schwierigkeit ist für uns, was ein Hochrisikofall ist“, sagte Christian Stadt, Familienrichter und stellvertretender Leiter des Wolfratshauser Amtsgerichts.

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Auch auf der regionalen Ebene sind die registrierten Fälle an häuslicher Gewalt gestiegen. 2025 gab es laut Christian Stadt bis zum 20. November insgesamt 56 Gewaltschutzverfahren.  In den Jahren 2023 und 2024 wurden bis zum gleichen Datum je 33 beziehungsweise 29 Verfahren angestrengt, auf das jeweils gesamte Jahr gerechnet 36 sowie 37 Verfahren. Darunter fallen etwa auch Stalking oder Nachstellungen von einstigen Partnern. „Acht Prozent aller Verfahren am Familiengericht sind Gewaltschutzverfahren“, so der Richter. „Das ist eine recht hohe Quote.“

In einer komplexen Materie hilft der runde Tisch, der zweimal jährlich im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen die vielen Akteure vernetzen soll. Unter den 35 anwesenden Personen waren diesmal Vertreter von Polizeibehörden, dem Gericht, aus dem Landratsamt, aber auch aus der ökumenischen Beziehungsberatungsstelle oder der „Fachstelle Täter*innenarbeit für häusliche Gewalt“ der Diakonie. „Den runden Tisch gibt es seit mehr als 25 Jahren. Der hat lange Tradition“, sagte Felicitas Wolf, die Gleichstellungsbeauftragte im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen. Initiiert habe das Netzwerktreffen damals Helgard van Hüllen vom Weißen Ring.

Frauen entwickelten oft eine Art Impetus auf Versöhnung

Die große Mehrzahl der Opfer sind Frauen. Laut Polizeistatistik lag ihr Anteil im Jahr 2024 bei 70,4 Prozent. Von einer sehr belastenden Arbeit sprach Karin Wagner, die Beauftragte für Kriminalitätsopfer am Polizeipräsidium Oberbayern Süd ist. „Uns sind in ganz vielen Fällen die Hände gebunden.“ Eben dann, wenn Männer oder Frauen keine Anzeige erstatten wollten, auf die ermittelt werden müsste, wenn sie Hilfe ablehnten. „Viele Paare können nicht ohneeinander, aber auch nicht miteinander“, sagte Wagner. Gerade Frauen entwickelten oft so eine Art Impetus auf Versöhnung. Das habe vergleichbares Potenzial wie die Sucht nach Heroin, so Wagner.

„Wenn die Frauen das erste Jahr ohne Begegnung überstehen, stehen die Chancen sehr gut, sich endgültig zu lösen.“ Bis auf einen sehr grausamen Fall am Tegernsee seien die Fälle von häuslicher Gewalt mit Todesdelikten im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd sehr selten. Wagner forderte vor allem, die Kinder bei Gewaltfällen zwischen Eltern in den Blick zu nehmen.

Deutschlandweit existieren 13 Männerschutzwohnungen mit 49 Plätzen

Von Gewalt in Beziehungen sind auch Männer betroffen. Für diese Opfergruppe existieren ebenso Schutzwohnungen, allerdings nur 13 mit 49 Plätzen deutschlandweit. Darüber berichtete Vitus Lindner vom Katholischen Verband für soziale Dienste in Augsburg. Seine Organisation bietet seit Dezember 2019 in einem Mehrfamilienhaus zwei Drei-Zimmer-Wohnungen für insgesamt vier von häuslicher Gewalt betroffene Männer an. Im Freistaat gebe es noch in Nürnberg fünf weitere Plätze, so der Sozialpädagoge.

Einzugsgebiet der Augsburger Einrichtung ist vor allem der südbayerische Raum. Telefonisch können Männer sie täglich bis auf das Wochenende zwischen 9 und 15 Uhr erreichen. Gerade für Männer sei dies das niedrigschwelligste Angebot, so Lindner. „Ein Opfer zu sein, ist für Männer nicht leicht zuzugeben.“ Im ländlichen Raum noch weniger als im großstädtischen.

Formulare für eine Anzeige kann man beim Amtsgericht herunterladen

Im Regelfall ist der Aufenthalt in einer Männerschutzwohnung auf drei Monate begrenzt, auf maximal sechs Monate ausdehnbar. „Wir wollen die Gewalterfahrung ein Stück weit aufarbeiten, die Zukunft planen“, so Lindner. „Wir beraten, wir machen keine Therapie.“ Im Unterschied zu Frauen gingen Männer meist nicht in die Gewaltbeziehung zurück.

Betroffene Frauen und Männer können Gewaltvorkommnisse in der Beziehung etwa bei Polizeiinspektionen oder der Kriminalpolizei anzeigen. Das Formular für einen Antrag auf Erlass einer (vorläufigen) Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz lässt sich etwa über die Homepage des Wolfratshauser Amtsgerichts für Familienverfahren herunterladen. Die Polizei kann eine Person dann aus der Wohnung und auch dem unmittelbar angrenzenden Bereich verweisen. Die elektronische Fußfessel soll künftig helfen, ihren Aufenthalt zu überwachen.

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