Süddeutsche Zeitung

Reden wir über:Partycrashen mit Blaulicht

Polizei-Sprecher Stefan Sonntag rechtfertigt Großeinsatz in Münsing

Interview von Konstantin Kaip

Mit einem Großeinsatz hat die Polizei in der Nacht zum Sonntag die Geburtstagsparty eines jungen Münsingers aufgelöst. Nach einer anonymen Mitteilung über laute Musik am Waldrand rückten kurz nach Mitternacht sieben Streifenwagen verschiedener Dienststellen aus. Die Polizisten fanden rund 50 junge Leute vor, die an dem privaten Stadelfest teilnahmen. Zulässig sind laut Infektionsschutzgesetz aber nur maximal zehn Personen, wenn alle geimpft sind. Laut Polizei verhielten sich die Gäste kooperativ. Sie und das Geburtstagskind müssen nun mit Geldstrafen rechnen. Weshalb der Einsatz so groß ausfiel, erklärt Stefan Sonntag, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd.

SZ: Zu illegalen Feiern muss die Polizei ja immer mal wieder ausrücken. Warum aber gleich mit sieben Streifenwagen?

Stefan Sonntag: Wenn wir eine große Party haben - das war nach der Mitteilung des Hinweisgebers zu erwarten - brauchen wir auch mehr Kollegen, um die Situation im Griff zu haben. Mit zwei Beamten werden Sie eine Veranstaltung mit 50 Teilnehmern nicht auflösen können, wenn die Gäste nicht kooperativ sind. Man weiß ja nie, wie die Leute reagieren. Es fließt Alkohol, ist nach Mitternacht. Da können auch Aggressionen aufkommen.

Gab es denn Schwierigkeiten?

Bei Eintreffen unserer Streifenwagenbesatzungen entfernten sich einige Personen. Von den Verbliebenen, der Mehrzahl der Gäste, wurden die Personalien erhoben. Danach wurde die Party natürlich aufgelöst und alle Gäste gingen nach Hause oder wurden abgeholt. Während unserer Maßnahmen waren die jungen Leute alle friedlich und größtenteils sehr kooperativ.

Haben die Polizisten auch den Impfstatus der Gäste geprüft?

Das war uns nicht möglich, weil es zu viele Leute waren. Außerdem war der Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz bei der Größenordnung offensichtlich.

Laut Bußgeldkatalog des Gesundheitsministeriums können die Verstöße mit 5000 Euro für den Veranstalter und 500 Euro für die Gäste geahndet werden. Welche Strafen kommen auf sie zu?

Das muss das Landratsamt entscheiden, das für die Verfolgung solcher Ordnungswidrigkeiten zuständig ist. Wir stellen die Verstöße fest und leiten die Anzeigen weiter. Es gab Anzeigen gegen den Gastgeber und fast drei Dutzend Teilnehmer.

Tut einem das als Polizist in diesen Zeiten auch ein bisschen leid?

Junge Menschen müssen während der Pandemie seit nunmehr fast zwei Jahren auf vieles verzichten. Gerade in dem Alter sind soziale Kontakte, sich zu treffen und gemeinsam zu feiern wichtig. Doch bei allem Verständnis dafür, haben wir - bei solch eindeutigen Verstößen gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen - keinen Ermessensspielraum. Anzeigen sind dann obligatorisch.

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Quelle:
SZ vom 26.01.2022
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