Rathaus:Penzberger dürfen nicht über Wellenbad abstimmen

Mehr als 2000 Menschen haben beim Bürgerbegehren gegen den Abriss unterschrieben. Doch der Stadtrat erklärt es für unzulässig. Die Initiative will dagegen klagen.

Von Alexandra Vecchiato

Der Stadtrat hat in seiner Sondersitzung das Bürgerbegehren zum Wellenbad mehrheitlich abgelehnt. Er folgte damit der Argumentation der Verwaltung, das Begehren sei nicht zulässig, weil der Stadtrat nicht mehr für das Schwimmbad zuständig sei. Die Bürgerinitiative kündigte nach der Sitzung an, nun keine Zeit mehr verlieren zu wollen und Klage einzureichen. Sie fordert statt Abriss und Neubau des Hallenbades für zwölf Millionen Euro eine angeblich wesentlich günstigere Sanierung. Vertreten wird die Initiative um Schwimmvereinschef Wolfgang Kling von Anwalt Markus Fürst, einem früheren CSU-Stadtrat.

Zu Beginn der Sitzung verlas Ordnungsamtsleiter Peter Holzmann die gemeinsame Stellungnahme der Stadt und des bayerischen Städtetages. Kommentarliteratur und bislang ergangene Gerichtsurteile stärkten die Position, dass das Begehren nicht zulässig sei, da die Entscheidung über die Errichtung, den Betrieb, die Instandsetzung und den Unterhalt nicht mehr beim Stadtrat liege, sondern beim Kommunalunternehmen Stadtwerke Penzberg. Laut Satzung habe der Stadtrat kein Weisungsrecht. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens erscheine problematisch, da sie sowohl mit Nein als auch mit Ja beantwortet werden könne, sagte Holzmann.

Ähnlich argumentiert die Rechtsaufsicht im Landratsamt Weilheim-Schongau. Sie führt an, die Aussage, das Wellenbad könne in den jährlichen Wartungspausen saniert werden, sei nicht bewiesen, Gutachter hätten dies verneint. Die Bürger würden somit fehlerhaft informiert.

Noch am Donnerstag vergangener Woche hatten sich einige Stadträte auf Initiative der CSU mit Kling getroffen, um einen Konsens herbeizuführen. Das blieb ohne Erfolg. CSU-Fraktionssprecher André Anderl fasste dieses Treffen zusammen. Geklärt sei, dass ein Bürgerbegehren nicht zurückgezogen werden könne, wie man gehofft hatte. An diesem Mittwoch werde der Verwaltungsrat der Stadtwerke über das Raumprogramm diskutieren.

Mit dem Bau eines Außenbeckens könnte dem Schwimmverein und den anderen Nutzern die lange Schließzeit nach Abriss des Wellenbads etwas versüßt werden. Anderl griff damit eine Idee aus der Informationsveranstaltung zum Wellenbad-Neubau auf. Damals hatten Fachleute ausgeführt, der Badebetrieb könnte aufrechterhalten werden mit einem Außenbecken, über das eine Traglufthalle aufgestellt werde. Anderls Vorschlag wurde in der Sitzung nicht weiter diskutiert.

Er formulierte auch das Dilemma, in dem die Stadträte steckten. Ein Ja zum Bürgerbegehren könnte eine Sanierung bedeuten, die aber keine gute Lösung sei; ein Nein könne als Signal gewertet werden, den Willen von mehr als 2000 Bürgern zu missachten. Deshalb stimmtt die CSU auch nicht einheitlich ab. Für das Bürgerbegehren sprachen sich Anderl, Nick Lisson, Michael Kühberger, Jack Eberl, Maria Probst (alle CSU) sowie die BfP-Räte Dorle Niebling-Rößle, Wolfgang Sacher und Manfred Reitmeier aus. Ludwig Schmuck und Christine Geiger (beide CSU) stimmten mit der SPD und den Grünen dagegen, wobei die SPD-Räte Willi Dienstbier, Andreas Herold und Adrian Leinweber nicht anwesend waren.

Grünen-Fraktionssprecherin Kerstin Engel wollte im Protokoll vermerkt wissen, dass die Grünen nur wegen der Fragestellung des Begehrens dagegen gestimmt hätten. Das gehe nicht, sagte Holzmann. Auf der sicheren Seite sei die Stadt bei einem Votum gegen alle kritischen Punkte. Denn Fragestellungen hätten Gerichte in der Vergangenheit eher wohlwollend kommentiert. Im Übrigen kritisierte Engel alle abwesenden Stadträte, die sich vor einer Abstimmung drückten. Das sei perfider Populismus. Sie gab zu, dass die Bürger zu spät in die Pläne zum Wellenbad-Neubau einbezogen worden seien. "Das Bad ist zu knapp konzipiert. Aber ein Wunschkonzert kann es trotzdem nicht geben." Sie regte an, die Penzberger über die Ausbau-Module und deren Kosten entscheiden zu lassen.

Aus seiner Sicht sei der Knackpunkt die Frage der Zulässigkeit, sagte Jurist Fürst auf Nachfrage. So könne der Stadtrat jederzeit eine Änderung der Satzung des städtischen Kommunalunternehmens beschließen und sich ein Weisungsrecht einräumen. "Mir ist es ganz recht, dass es so gekommen ist", sagte Kling nach der Sitzung. Nun solle das Gericht entscheiden.

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