Aus dem Amtsgericht:Ente ins Auto gepackt

Am Gröbenbach

Stockenten unterliegen dem Jagdgesetz. Wer sie mitnimmt, macht sich strafbar.

(Foto: Niels P. Joergensen)

Ein 45-Jähriger wird wegen Jagdwilderei zu Geldstrafe verurteilt, obwohl er beteuert, dass er dem Tier nur helfen wollte.

Von Benjamin Engel

Für den Staatsanwalt ist die Geschichte des 45-jährigen Wolfratshausers unglaubwürdig. "Man packt doch keine Ente und fährt damit durch die Gegend. Sie waren ja nicht in der Wildnis", hält er dem Angeklagten vor. Der Mann hatte Anfang März dieses Jahres eine Wildente an der Isar beim Parkplatz vor dem Tierheimbedarfsgeschäft Futterhaus in Oberfischbach ins Auto gepackt. Mit dem Tier war er nach Geretsried gefahren. Das hatte ein Passant auch noch beobachtet. Dafür wurde der schon zehnmal vorbestrafte Angeklagte am Mittwoch wegen Jagdwilderei am Wolfratshauser Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro - 130 Tagessätze zu 15 Euro - verurteilt.

Dass er die Ente gepackt und mitgenommen hatte, bestritt der Angeklagte nicht. Doch er habe dem Tier nur helfen wollen, erklärte er. Eine Angelschnur hätte sich in den Füßen des Tieres verfangen. Die hätte er vergeblich zu entfernen versucht. Doch ein Messer oder ähnliches zum Durchtrennen der Schnur habe er nicht dabei gehabt. Daher habe er das Tier einfach auf den Auto-Rücksitz gepackt, wo eine Bekannte und deren Tochter gesessen hätten. "Ich habe nicht gedacht, dass das strafbar ist", rechtfertigte er sich. Anschließend sei er zur Wohnung der Bekannten nach Geretsried gefahren und habe sich ein Schere bringen lassen. Damit habe er die Angelschnur entfernt. Der Mann gab an, mit dem Tier zur Tattenkofener Brücke gefahren zu sein. "Ich habe die Ente ans Isarufer gelegt. Dann ist sie weggeschwommen."

Als der Angeklagte die Stockente in Oberfischbach gepackt hatte, war er von einem 26-jährigen Passanten beobachtet worden. "Das kam mir sehr komisch vor", schilderte der Zeuge seinen ersten Eindruck. Deshalb habe er den Wolfratshauser mit dem Auto verfolgt und die Polizei informiert. Über Königsdorf seien sie nach Geretsried gefahren. Doch irgendwann habe der Angeklagte Gas gegeben. In der Stadt habe er ihm nicht folgen können, er sei an einer roten Ampel stehen geblieben. "Dann war er weg", sagte der junge Mann. Doch die Polizei machte den Angeklagten trotzdem ausfindig.

Entscheidend sei, dass der Mann die Ente mitgenommen habe

Stockenten fallen unter das Jagdgesetz. Sie dürfen nicht einfach so erlegt oder mitgenommen werden. Wer das tut, macht sich strafbar. Der Staatsanwalt war überzeugt, dass der Angeklagte das Tier nicht aus karitativen Gründen weggeholt habe. Es handle sich um Jagdwilderei. "Unwissen schützt vor Strafe nicht." Problematisch sei, dass der Mann so viele Vorstrafen habe. Deshalb seien die 2250 Euro aus dem Strafbefehl angemessen.

Dem Plädoyer folgte Amtsrichter Helmut Berger. "Zum Verhängnis werden Ihnen die zahlreichen Vorahndungen", erklärte er. Deshalb wäre auch eine Freiheitsstrafe möglich gewesen. Doch er gehe davon aus, dass alles so geschehen sei, wie der Mann gesagt habe. Deshalb habe er nur eine Geldstrafe aussprechen können. Dass der Angeklagte für Hilfe nicht einfach in das Geschäft, noch dazu eines für Heimtierbedarf, gegangen sei, konnte Berger nicht verstehen. "Dann wäre die Sache erledigt gewesen", sagte er. Entscheidend sei, dass der Mann die Ente mitgenommen habe. Was er danach mit dem Tier mache, sei für die Verurteilung nicht relevant. Die Reaktion des Angeklagten: "Ich liebe Enten. Ich wollte überhaupt nichts Schlimmes machen."

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