Prozess vor dem Amtsgericht:Verschimmelter Reis und Gammelfisch

Lesezeit: 2 min

In einem Traditionswirtshaus der Region haben sich die Hygienemängel gehäuft. Immer wieder beanstandeten Lebensmittelkontrolleure das Lokal. Nun wurde der Wirt erneut zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Die Hygienemängel einer Traditionsgaststätte in der Region haben sich zumindest bis zum Vorjahr gehäuft. Mehrmals hatten Lebensmittelkontrolleure den Betrieb geprüft und verdorbene Produkte gefunden. Der angeklagte Wirt wurde bereits zu Geldstrafen und einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Im Oktober 2017 schlug Kontrolleuren vom Tölzer Landratsamt gärig-muffiger Gestank entgegen, als sie den Kühlschrank eines Küchennebenraums öffneten. Sie stießen auf mehr als vier Kilo verdorbene Surhaxen, sichtbar verschimmelten Reis, ungenießbare Forellen, Spätzle und mehr. Alle Proben waren für den Verzehr ungeeignet, aber nicht gesundheitsschädlich.

Noch einmal ist der Angeklagte am Montag vor dem Wolfratshauser Amtsgericht mit einer Bewährungsstrafe - in diesem Fall von zehn Monaten - wegen vorsätzlichen Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz davongekommen. Seit Februar ist er nur noch als Koch im Wirtshaus angestellt. Offiziell gibt es für den Betrieb eine neue Geschäftsführung. Damit ist auch hinfällig, dass das Tölzer Landratsamt dem Angeklagten die Betriebserlaubnis für das Wirtshaus widerrufen hatte.

Angesichts von nun zwei offenen Bewährungen mahnte Strafrichter Helmut Berger jedoch den Angeklagten. Sollten sich Hygienemängel wiederholen, gebe es kaum noch Spielraum, eine Haftstrafe auszusprechen, sagte er. "Es gibt auch den, der im Hintergrund die Fäden zieht."

Geläutert gab sich der Angeklagte selbst. Er räumte die Vorwürfe ein. "Wir sind auf gutem Weg, dass das alles nicht mehr vorkommt", sagte er. In dem beanstandeten Kühlschrank habe das Personal private Lebensmittel gelagert. Diese hätten die Mitarbeiter mit den Produkten für das Lokal vermischt. Inzwischen seien die Hygienemaßnahmen umgestellt worden, sagte er, ohne weitere Details zu nennen. Um die Sauberkeit kümmere sich nun die neue Geschäftsführung. Bei zwei Kontrollen in diesem Jahr sei nichts beanstandet worden. "Das Geschäft läuft gut", berichtete der Mann. "Die Einheimischen kommen auch."

Vom lieblosen Umgang mit den Produkten im beanstandeten Kühlschrank sprach ein Lebensmittelkontrolleur. Auf der Speisekarte habe das Wirtshaus mit fangfrischen Forellen aus der Loisach geworben. Doch die im Kühlschrank gelagerten, verdorbenen Forellen stammten aus der Packung. Das Mindesthaltbarkeitsdatum sei seit drei Tagen abgelaufen gewesen. "Das ist Verbrauchertäuschung", berichtete der Lebensmittelkontrolleur. "Die waren weder fangfrisch noch aus der Loisach." Die Küche - diese war schon einmal ein paar Tage wegen Mäusebefalls gesperrt - sei aber in hygienisch akzeptablem Zustand gewesen.

Über Probleme mit Sauberkeit und Frische im Wirtshaus wunderte sich der Kontrolleur aber nicht. Etwa 120 verschiedene Posten hätten auf der sehr umfangreichen Speisekarte gestanden. Schon allein dadurch sei es logistisch kaum möglich, hygienisch einwandfrei zu arbeiten. Seines Wissens nach sei die Speisekarte inzwischen aber verkleinert worden.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erklärte in ihrem Plädoyer, dass sich die Hygiene im Wirtshaus deutlich verändert habe. Die Karte sei kleiner geworden und die Geschäftsleitung habe gewechselt. Angesichts einschlägiger Verurteilungen forderte sie eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Zudem solle der Angeklagte zwei Monatsgehälter als Geldauflage zahlen.

Dagegen argumentierte der Verteidiger, dass das Wirtshaus in zwei Jahren 15 Mal kontrolliert worden sei. Die gefundenen Lebensmittel seien sicher nicht in Ordnung. Aber wer nur genug suche, finde in jeder Gaststätte etwas. Außerdem hätten Gutachter die Produkte nicht als gesundheitsgefährdend eingestuft. Sechs bis acht Monate Bewährungsstrafe seien angemessen. Mit dem jetzigen Urteil sei hoffentlich "der letzte Akt" erreicht.

Für die Zukunft mahnte Strafrichter Berger den Angeklagten. Gut sei, dass der Mann 2018 die Reißleine gezogen und die Betriebsleitung abgegeben habe. Doch werde es sicher weitere Kontrollen geben. "Ich hoffe nur, das nichts herauskommt", sagte Berger. Wäre die vorherige Bewährungsstrafe zur Zeit der Kontrolle im Oktober schon rechtskräftig gewesen, hätte der Weg auch ins Gefängnis nach München-Stadelheim führen können, sagte er.

© SZ vom 10.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: