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Prozess unter Nachbarn:Es brutzelt weiter

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Tölzer Grillstreit geht am Amtsgericht in die dritte Runde

"Wir sind ein bisschen knapper jetzt, wir haben das schon ein paar Mal gemacht", erklärt Richterin Katrin Jacoby der achten Zeugin vor ihrer Aussage. Es sind insgesamt 15 Zeugen, die am Freitag vor dem Wolfratshauser Amtsgericht aussagen müssen - die Bewohnerschaft eines Mehrfamilienhauses in Bad Tölz, in dem schon seit Längerem zwei Nachbarn ums Grillen und Trampolinspringen streiten. Trotz eines fast vierstündigen Verhandlungsmarathons können sich die Parteien auch bei diesem Termin nicht einigen. Der Zwist geht in die nächste Runde.

Schon vor mehreren Monaten hatte ein Pärchen aus dem zweiten Stock des Hauses einen Eigentümer aus dem Erdgeschoss verklagt, weil dieser mit seiner Familie zu häufig grille. Der Qualm ziehe direkt in andere Wohnungen. Der zweite Vorwurf: Die Kinder der Familie sprängen auf einem Trampolin, außerhalb der Ruhezeiten und bei lauter Musik. Bereits ein erster Gerichtstermin im Mai dieses Jahres hatte keine Einigung in dem Streit gebracht. Damals wurde ein neuer Termin mit Zeugen aus dem Haus vereinbart.

Für viel Klarheit sorgt aber auch dieser nicht. Von den 15 geladenen Zeugen sagen am Freitag elf tatsächlich aus, eine Zeugin fällt krankheitsbedingt aus, drei können ohne Dolmetscher nicht vernommen werden. Die Aussagen unterscheiden sich deutlich: Ein Zeuge gibt an, die Familie aus dem Erdgeschoss noch nie beim Grillen gesehen zu haben, eine andere Zeugin wiederum ist sich sicher, dass der Grill zwischen 15 und 20 Mal im Jahr laufe. Auch der Geruch wird unterschiedlich bewertet, von "leckerem Fleischduft" bis zu "wie in einer Räucherkammer".

Beim Trampolinspringen der Kinder sind fast alle Befragten gnädig: "Mir macht das selbst Freude, wenn ich die Kinder da springen sehe", sagt ein Bewohner. Eine Zeugin gibt zu: "Mein Sohn ist da auch manchmal mit dabei." Zur Musik, die die Kinder dabei hören sollen, gibt es unterschiedliche Einschätzungen. Eine Bewohnerin gibt an, dass sie Kopfhörer aufsetzen müsse, um sich konzentrieren zu können. Eine andere berichtet, dass sie sich über manche Lieder freue, "vor allem, wenn sie aus den Achtzigern sind".

Am Ende fällt kein Urteil. Der Anwalt des Klägers, Martin Klimesch, beantragt, dass seine Seite noch einmal bei einem neuen Termin gehört wird. Richterin Jacoby muss außerdem entscheiden, ob sie die nicht vernommenen Zeugen noch hören möchte. Und ob ein Augenscheintermin nötig ist. Dabei würde die Richterin selbst vor Ort den Grillgeruch und die Musik beurteilen. Wie sie sich entschieden hat, will Jacoby im November verkünden.

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SZ vom 16.10.2021 / KML
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