Vor der Jugendstrafkammer am Landgericht München II hat der Prozess gegen einen 21-Jährigen begonnen, der eine 28-jährige Wolfratshauserin unter der Johannisbrücke vergewaltigt haben soll. Die Frau biss dem Angeklagten die Zungenspitze ab, als er ihr einen Zungenkuss gab. Der Versuch von Ärzten, sie wieder anzunähen, schlug fehl.
Die mutmaßliche Tat ereignete sich in den frühen Morgenstunden des 31. Mai vergangenen Jahres. Die Wolfratshauserin wollte zunächst keine Anzeige erstatten und war nach Hause gegangen. Erst als sie drei Tage später durch Zufall erfuhr, wo der Mann lebt, wurde er von der Polizei festgenommen. Die Wolfratshauserin selbst befindet sich derzeit in der Justizvollzugsanstalt Aichach, da sie eine von einem Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlen konnte.
Er will sie "grob" an die Brust gefasst haben, aber nicht in die Hose
Der Angeklagte machte keinerlei Angaben zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Stattdessen ließ er über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Florian van Bracht, eine Erklärung verlesen.
Zuvor berichtete der 21-Jährige ausführlich über seine Flucht aus seinem Heimatland Eritrea im Nordosten Afrikas. Dort habe er die Schule bis zu zehnten Klasse besucht. Danach hätte er den Militärdienst ableisten sollen. Da er als Musiker Protestlieder gegen die Regierung des Landes gesungen habe, werde er verfolgt, so der 21-Jährige. Mit Hilfe eines Schleusers sei er über den Sudan nach Libyen und in einem Boot übers Mittelmeer nach Italien gekommen. Im August 2014 sei er in Deutschland angekommen und habe einen Asylantrag gestellt.
In der Erklärung, die sein Verteidiger verlas, betont der 21-Jährige, dass er die Wolfratshauserin zwar "grob" an die Brust gefasst und ihr einen Zungenkuss gegeben habe. Doch er habe ihr nicht in die Hose gefasst. "Ich weiß nicht, warum sie das behauptet", sagte der Angeklagte. Dass die 28-Jährige "sehr wütend" auf ihn sei, könne er aber verstehen. Er hoffe, dass sie wegen ihm keine Angst vor Männern habe.
Vor der mutmaßlichen Tat, so der 21-Jährige, habe er das erste Mal in seinem Leben mit einem Freund aus der Unterkunft Alkohol getrunken. Angeblich eine Flasche Wodka gemischt mit Cola. Begonnen hätten sie mit dem Trinken am späten Nachmittag des 30. Mai. Abends seien sie losgezogen, um in eine Diskothek zu gehen. "Der Weg war lustig und meine Beine liefen nicht so, wie sie wollten", heißt es in der Erklärung. Am Eingang der Diskothek seien sie aber abgewiesen worden.
"Er hat mich auf den Mund geküsst, so dass ich nicht schreien konnte"
Inzwischen war es Sonntagmorgen. Gegen 2.30 Uhr soll der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft sein späteres Opfer an der Johannisbrücke getroffen haben. Er und sein Freund unterhielten sich mit der Frau. "Anfangs war es richtig lustig", so der 21-Jährige. Dann habe sein Begleiter sie gefragt, ob er sie küssen dürfe, wenn er von der Brücke springe.
In diesem Augenblick, so der Angeklagte, sei er dazwischen gegangen und habe seinen Freund davon abgehalten, die 28-Jährige weiter zu bedrängen. "Du bist ein Engel, ein Gott", soll sie daraufhin zu ihm gesagt haben. Dann hätte sie ihm einen Kuss gegeben. Sein Freund, so der 21-Jährige, sei beleidigt davon gelaufen. Dann habe man sich "über Sex unterhalten".
Die Wolfratshauserin soll gesagt haben, sie wäre dazu bereit, aber nur, wenn sie 50 Euro bekomme. Hierauf, so der Angeklagte, habe er sie geküsst. Die 28-Jährige habe verlangt, aufzuhören. Als er ihr einen Zungenkuss gab, habe sie zugebissen. Mehr sagte der 21-Jährige nicht.
Der Prozess wird fortgesetzt
Das mutmaßliche Opfer bestätigte die Vorwürfe aus der Anklage. Demnach leistete die Frau heftigen Widerstand gegen den mutmaßlichen Übergriff. Den Abend hatte sie in einem Lokal nahe der Johannisbrücke verbracht und dort drei bis vier Bier getrunken.
Nach dem Verlassen des Lokals habe sie austreten müssen und sei unter die Brücke. Zuvor habe sie mit dem Angeklagten und dessen Freund geredet. Als sie dabei war, sich die Hose wieder hochzuziehen, sei der 21-Jährige auf sie zugekommen. "Er hat mich auf den Mund geküsst, so dass ich nicht schreien konnte." Da habe sie auf dessen Zungenspitze gebissen. "Das war ganz schnell." Der Prozess wird fortgesetzt.