Prozess:Mutter wehrt sich gegen Ethik-Unterricht am Nachmittag

  • Ethik wird erst nachmittags unterrichtet, obwohl der Religionsunterricht vormittags stattfindet: Eine Mutter aus dem oberbayerischen Geretsried empfindet das als diskriminierend.
  • Die Schule sagt: Organisatorisch sei der Unterricht nur am Nachmittag möglich.
  • Weil sie ihre Tochter nicht mehr in die Ethikstunden schickte, muss die Mutter ein Bußgeld von 40 Euro bezahlen. Das zuständige Amtsgericht bestätigt den Bescheid.

Von Felicitas Amler, Wolfratshausen

In den Sälen des Wolfratshauser Amtsgerichts hängen Kreuze an den Wänden, aber es gibt Situationen, da werden sie abgenommen. Am Donnerstagmorgen war für Richter Urs Wäckerlin so ein Anlass: Eine bekennend atheistische Mutter hatte gegen einen Bußgeldbescheid geklagt, in dem es um den Ethik-Unterricht ihrer Tochter an der Grundschule am Isardamm in Geretsried ging. Ihr Rechtsanwalt hatte vorsorglich darauf hingewiesen, dass seine Mandantin nicht unter einem Kreuz verhandeln wollte, und dazu ließ Richter Wäckerlin es nicht kommen. Die Verhandlung endete für die Frau allerdings mit einer Niederlage: Der Richter bestätigte nach mehr als einstündiger Auseinandersetzung mit dem Thema den Bußgeldbescheid über 40 Euro.

Die Geretsriederin hatte es als diskriminierend empfunden, dass ihre Tochter vergangenes Schuljahr in der vierten Klasse erst am Nachmittag in Ethik unterrichtet werden sollte, obwohl der Religionsunterricht derselben Klasse vormittags stattfand. Die Familie war gerade erst nach Geretsried zugezogen, bei der Anmeldung sei nicht von Ethik am Nachmittag die Rede gewesen, das Ganze sei völlig überraschend für sie gekommen, berichtet die Mutter.

Um 13 Uhr sei die Schule für ihre Tochter regulär aus gewesen, dann von 13.30 bis 15 Uhr der Ethik-Unterricht - da habe die heute Zehnjährige nur eine ganz kurze Pause gehabt, dann schnell ein paar Hausaufgaben gemacht, kein Mittagessen bekommen und dann eine Doppelstunde Unterricht. Das ließ die Mutter nicht lange so geschehen, sie schickte ihre Tochter nicht mehr in die Ethik-Stunden. Sie habe den Eindruck gehabt, dass die Schule sich gar nicht darum bemüht habe, Ethik auf den Vormittag zu legen, sagt sie.

Schule und Schulamt wiesen sie darauf hin, dass Ethik ein reguläres Pflichtfach und eine Abmeldung vom Unterricht also unzulässig sei. Sie selbst habe dafür zu sorgen, dass die Tochter teilnimmt. Da dies nicht geschah, verhängte das Landratsamt ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit von 40 Euro.

Monika Bauer, Leiterin der Isardamm-Schule, erklärt, es sei nicht so einfach, Unterricht zu organisieren. Im fraglichen Schuljahr hätten aus allen vierten Klassen etwa zwanzig Kinder Ethik gehabt, da aber der Religionsunterricht gestaffelt stattgefunden habe - jeweils für zwei vierte Klassen gleichzeitig - seien es jeweils nicht genügend Ethik-Schüler für parallele Stunden gewesen; sie habe daher alle zusammengefasst für eine Doppelstunde am Nachmittag. Für eine Unterrichtsstunde müssten mindestens zwölf Schüler zusammenkommen, sagt Bauer; eine Klasse werde ja sogar erst ab 15 Schülern gebildet.

Auch heuer hätten die vierten Klassen wieder am Nachmittag Ethik, dagegen habe die Isardammschule in der dritten Stufe eine rein katholische Klasse, so dass drei Parallelklassen gemeinsam vormittags in Ethik unterrichtet werden können. Insgesamt gehen an Bauers Schule heuer 184 Kinder in katholischen Religionsunterricht, 115 in evangelischen und 97 in Ethik.

Die Mutter hat den Eindruck: Kinder sollen im Religionsunterricht gehalten werden

Den Hinweis der Schule, organisatorisch sei es anders nicht möglich gewesen, hält die Mutter heute noch für vorgeschoben. Sie hat den Eindruck, es werde auf diese Weise eher der Versuch unternommen, die Kinder im Religionsunterricht zu halten. Die Frau will sich mit dem Urteil des Amtsgerichts auch nicht abfinden.

Assunta Tammelleo, Atheistin, stellvertretende Vorsitzende des Bunds für Geistesfreiheit in München und bekannt als Betreiberin der Kulturbühne "Hinterhalt" in Gelting, hat die Verhandlung am Amtsgericht verfolgt. Sie bescheinigt dem Richter ausdrücklich "eine sorgfältige Prüfung und eine behutsame Verhandlungsführung". Das Urteil sei nicht anders zu erwarten gewesen, sagt sie. Worum es der Klägerin gehe, könne nur jemand verstehen, der selbst dezidiert säkular eingestellt sei. Sie, Tammelleo, unterstelle der Isardammschule keine bewusste Diskriminierung. Festzuhalten sei aber, dass der Ethik-Unterricht vielerorts Grund für Beschwerden sei. Und grundsätzlich, so Tammelleo, glaube sie, "dass man sich gerade in Oberbayern mit dezidiert gottlosen Menschen schwerer tut".

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