Prozess:Ickinger Ehepaar kauft Gut Isarland für 3,2 Millionen - und verliert es wieder

Starnberg Gut Isarland

Vor Jahren wurden auf Gut Isarland erfolgreich Pferde gezüchtet. Zwischenzeitlich zog die Kunst ein.

(Foto: Nila Thiel)

2011 verkaufte die Stadt München ihr Gestüt an die Rothenfußers. Dann machte ein Konkurrent ein Vorkaufsrecht für Bauern geltend.

Von Armin Greune

Die Auseinandersetzung um das Gestüt Isarland ist zivilgerichtlich abgeschlossen: Nach dreijährigem Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht München die Gebäude und 41 Hektar Grund Andreas Wunderlich zugesprochen. Er führt einen Reiterhof in Percha, der nach jahrelangem Streit mit der Stadt Starnberg zwischen Buchhof und dem Altenheim Sankt Josef errichtet wurde. Die Besitzer von Isarland, die Künstlerin Alinde Rothenfußer und ihr Mann Walter aus Icking, wollen sich nicht mit dem nun ergangenem Urteil abfinden und haben das Verfassungsgericht angerufen.

Bis 2011 hatte die Stadt München in Gut Isarland Pferde gezüchtet. Als das Anwesen zum Verkauf ausgeschrieben wurde, geisterten zunächst die unterschiedlichsten Nutzungskonzepte durch die Öffentlichkeit: Der Tierschutzbund wollte dort einen Gnadenhof einrichten, der Circus Krone eine Art Zoo; die Stadt Starnberg ließ den Gedanken, das Gut selbst zu erwerben, schon früher fallen. Im dritten Anlauf fanden sich dann in der Künstlerin Alinde und dem Arzt Walter Rothenfußer Käufer, die 3,2 Millionen Euro für die Immobilie zahlten.

Doch die BBV-Landsiedlung GmbH, eine Tochter des Bauernverbands, erhob gegen den Verkauf Einspruch: Sie berief sich auf das Reichsiedlungsgesetz, das Bauern ein Vorkaufsrecht für landwirtschaftliche Grundstücke einräumt. Mit dem Pferdehofinhaber Wunderlich und der Vinzenzmurr-Chefin Evi Brandl, die in Wadlhausen ein im großtechnischen Maßstab bewirtschaftetes Gut unterhält, führte der BBV zwei als Landwirte eingestufte Kaufkandidaten für Isarland an. Gegen einen entsprechenden Bescheid des Starnberger Landratsamts legten die Rothenfußers Klage ein, die nun in letzter Instanz abgelehnt wurde.

Im Endeffekt lief der Rechtsstreit auf die Frage hinaus, welcher Prozessgegner eher als Landwirt einzustufen sei. Walter Rothenfußer verwies auf Kurse, die er nach dem Kauf ablegt hatte und auf eine reguläre Betriebsnummer. "Ich komme aus einer Landwirtschaft, meine Frau hat früher ein Gestüt betrieben ", sagt er. Sein Betriebskonzept für Isarland umfasst Pferdehaltung und -zucht, einen Gnadenhof, therapeutische Reitangebote sowie Ateliers und Ausstellungsräume für Kunst. "Ich sehe das Gut nicht als Immobilienmakler, wir wollten es der Bevölkerung zurückgeben," sagt Rothenfußer. Er sehe sich nun als Opfer eines "Taschenspielertricks": Wunderlich, BBV und Landratsamt hätten jahrelang argumentiert, der Betrieb erfülle als Pferdepension die Voraussetzungen für ein Vorkaufsrecht. Als nun Rothenfußers Anwalt mit einer Entscheidung des Stuttgarter Oberlandesgerichts darlegte, dass eine Pferdepension als Dienstleistung und nicht als Urproduktion zu werten sei, "macht Herr Wunderlich am Tag der letzten Gerichtsverhandlung die Metamorphose zum Rinderzüchter durch", sagt Rothenfußer. Die Gegenseite verwies auf ein Wagyu-Rind und neun Angus-Rinder, die Wunderlich 2015/2016 angeschafft habe.

Er habe "seit dem Jahr 2000 immer wieder Rinder und Schafe gehalten", sagt hingegen Wunderlich. "Die Pferdehaltung ist aber nicht der ausschlaggebende Punkt. Ich bin Landwirt und das ist mir zwei Mal gerichtlich bestätigt worden". Rothenfußer argwöhnt, dass Wunderlich aufgrund fehlender eigener finanzieller Mittel nur als Strohmann anderer Investoren fungiere. "Es gibt definitiv keine Zusammenarbeit, ich brauch' den ganzen Betrieb", entgegnet Wunderlich. Er will sein Eigentum nun so bald wie möglich nutzen und hofft auf "eine geordnete, ruhige Übergabe".

Rothenfußer aber sieht im letzten Schachzug der Prozessgegner "eine grobe Verletzung des rechtlichen Gehörs" und zitiert den Dalai Lama: "Wer auf Täuschungen setzt, mag kurzfristig beachtliche Ergebnisse erzielen, doch am Ende werden diese keinen Bestand haben."

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