Prozess:Wolfratshauser Gebirgsschützen verklagen Freistaat

Prozess: Die Wolfratshauser Gebirgsschützen 2014 beim Wiesn-Trachtenzug in München. Im selben Jahr kauften sie ihr Schützenheim.

Die Wolfratshauser Gebirgsschützen 2014 beim Wiesn-Trachtenzug in München. Im selben Jahr kauften sie ihr Schützenheim.

(Foto: Claus Schunk)

Die Kompanie geht vor Gericht, weil ihr ein Zuschuss zum Kauf des Schützenheims verweigert wird - wegen einer Formalie.

Von Barbara Briessmann

Die Gebirgsschützenkompanie Wolfratshausen klagt gegen den Freistaat Bayern. Es geht um Geld, genauer um Fördermittel für den Erwerb des Schützenheims St. Sebastiani. Seit über zwei Jahren schwelt der Streit zwischen den Gebirgsschützen, dem Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) und der Regierung von Oberbayern. Am Donnerstag sollte die Situation vor dem Verwaltungsgericht München geklärt werden.

Im Januar 2014 hatten die Gebirgsschützen, deren Ehrenleutnant der ehemalige Ministerpräsident Edmund Stoiber und deren Schirmherr der amtierende Regierungschef Horst Seehofer ist, beschlossen, ihr Schützenheim am Obermarkt 18 zu kaufen. Seit 1989 hatten sie die Räume gepachtet. Jetzt stand sie zum Kauf. Das hatte die Hauptmieterin der Räume, die Stadt Wolfratshausen, den Gebirgsschützen mitgeteilt. "Ein Schnäppchen", sagte Hauptmann Ewald Brückl vor Gericht. Denn nur 200 000 Euro sollte die Immobilie im Zentrum von Wolfratshausen kosten. "Der damalige Bürgermeister (der jetzige Wirtschaftsreferent Helmut Forster, die Red.) hat mir gesagt, dass wir einen Zuschuss von der Stadt bekommen können", so Brückl, "dafür müssten wir uns aber schnell für den Kauf entscheiden." Verkäufer war damals eine Immobilienfirma aus der Münchner Unternehmensgruppe Doblinger. Sie gewährte den Schützen 50 000 Euro Preisnachlass in Form einer Spende. Der Stadtrat beschloss im Februar 2014 einen Zuschuss von 50 000 Euro. Damit hatten die Gebirgsschützen nur noch 100 000 Euro zu bezahlen.

Allerdings wollten sie für ihre Schießstätte auch noch Sportfördermittel in Höhe von 30 000 Euro vom BSSB. Der Antrag ging dort aber erst im Juli ein. Geschäftsführer Alexander Heidel prüfte ihn. "Als ich gesehen habe, dass der Kaufvertrag schon unterschrieben ist, musste ich ablehnen", sagte er am Donnerstag bei der Verhandlung vor der 15. Kammer. Denn die Sportförderrichtlinien in Bayern sehen vor, dass der Antrag auf Förderung vor Beginn der Maßnahme vorliegen muss.

Darauf beruft sich auch die Regierung von Oberbayern, die von Norbert Müller vom zuständigen Ressort vor Gericht vertreten wurde. Auch sie lehnte den Antrag ab. "Wer zahlt, schafft an", erklärte dazu die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht. Denn wer Fördermittel bereitstelle, wolle schon im Vorfeld mitreden, wofür das Geld ausgegeben werde.

Das Dilemma der Gebirgsschützenkompanie war allen im Sitzungssaal bewusst. Zu einem kompletten Antrag gehören die Kostenschätzung, ein Finanzierungsplan, das Nutzungsrecht und ein Gutachten. Letzteres wollte der Verein vom Landratsamt in Bad Tölz einholen. "Doch dort wurde mir gesagt, dass das mindestens ein Jahr dauern würde", sagte Brückl. Er bestellte deswegen einen unabhängigen Sachverständigen. Andererseits drängte die Stadt Wolfratshausen auf eine Kaufentscheidung. "Wegen des Preises haben wir zuschlagen müssen", erklärte der Hauptmann der Kompanie den Zeitdruck. 25 Jahre habe man die Schießstätte St. Sebastiani ohne Beanstandung betrieben. "Wozu hätten wir noch eine Genehmigung gebraucht?" Das sei doch nur eine Formalie.

Der Kläger bestand auf einer gerichtlichen Entscheidung, die für Freitag erwartet wird. Der Freistaat soll nach Brückls Ansicht verpflichtet werden, den Zuschuss zu gewähren.

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