Prozess:Aus Notwehr gegen Autotür geboxt

57-jähriger Radfahrer wird nach Auseinandersetzung auf der Landstraße vor Gericht freigesprochen

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen/Icking

Besonders in der warmen Jahreszeit konkurrieren Auto- und Radfahrer um den begrenzten Raum auf den Landkreisstraßen. Konflikte sind dann praktisch vorprogrammiert. Und manchmal können sie auch ausarten. An einem sonnigen Herbsttag im vergangen September soll ein 57-jähriger Radfahrer bei Irschenhausen auf ein entgegenkommendes Auto gespuckt haben. Dessen gleichaltriger Fahrer wendete und verfolgte dann den Radler. Auf Höhe des Wirtshauses Rittergütl fuhr er dann mit dem Auto neben dem Radfahrer. Der Mann im Sattel schlug daraufhin mit der Faust eine Delle in die Beifahrertür. Dafür musste er sich kürzlich wegen Sachbeschädigung vor dem Wolfratshauser Amtsgericht verantworten.

Nach einem Ortstermin, bei dem die Stelle der Begegnung auf der Straße in Irschenhausen begutachtet wurde, sprach Richter Helmut Berger den Angeklagten jedoch frei. Der Radfahrer habe nur 65 Zentimeter Platz zwischen dem Gehweg und dem Auto gehabt, begründete er seine Entscheidung. "Das ist selbst für erfahrene Rennradfahrer eine gefährliche Situation." Bei dem unzulässig knappen Abstand habe sich der Mann nicht anders zu helfen gewusst, als gegen die Autotür zu schlagen. "Das war durch die Verkehrssituation gerechtfertigt", urteilte Richter Berger.

Sichtlich mitgenommen reagierte der Radfahrer, als er im Prozess von dem Septembertag erzählen sollte. Mehrmals brach er im Satz ab, bevor er erneut zu erzählen begann. Richtig entspannt sei er auf dem Zeller Weg gefahren, als ein Auto von der Ebenhauser Straße eingebogen sei. Um nicht mit dem entgegenkommenden Wagen zusammenzustoßen, habe er gebremst. Darüber ärgerte er sich. "Es kann sein, dass ich den Kopf geschüttelt habe", sagte der Angeklagte. Aber: "Ich habe nicht gespuckt."

Während der 57-jährige Radfahrer seine Fahrt in Richtung Irschenhausen fortsetzte, wendete der Autofahrer und folgte ihm. Durch die lauten Motorengeräusche habe er sich bedroht gefühlt, erzählte der Angeklagte. "Es war bedrohlich." Er habe schließlich so sehr unter Stress gestanden, dass er mit der Faust gegen die Autotür geboxt habe. Mit dem Fahrrad sei er dann stehen geblieben, er sei abgestiegen und habe sich auf den Gehsteig gesetzt. "Ich war fix und fertig. Ich konnte nicht mehr", schilderte der Mann vor Gericht.

Einer der vom Autofahrer alarmierten Polizisten berichtete vor Gericht, dass er nur schwer mit dem Angeklagten habe reden können. Der Mann habe auffällig gezittert. Der Autofahrer habe indes ganz ruhig reagiert und nur darauf bestanden, den Schaden ersetzt zu bekommen, erklärte der Zeuge.

Für Reparaturen des Schadens an der Tür hat der Autofahrer nach eigener Darstellung bereits 1500 Euro ausgegeben. Sein Wagen sei mit einer Folie überzogen, schilderte der Kfz-Meister. Um diese zu entfernen, habe er 1000 Euro gezahlt. 500 Euro hätten zwei Versuche gekostet, die Delle in der Tür auszubeulen.

Als er dem Radfahrer begegnete, fuhr der Mann mit seiner Lebensgefährtin von einem Ausflug nach Hause. Weil der Angeklagte gegen sein Auto gespuckt habe, habe er gewendet, erklärte der 57-Jährige vor Gericht. In einer Geschwindigkeit von etwa 15 Stundenkilometern sei er dann mit einem Meter Abstand neben dem Radfahrer hergefahren, um ihn zur Rede zu stellen. "Was hätte denn das werden sollen?", habe er dem Mann auf dem Fahrrad zugerufen. Nachdem er den Schlag gegen die Wagentür gehört habe, sei er sofort mit seinem Auto stehen geblieben. Der Radfahrer habe geschimpft und seinen Helm auf den Boden geschmissen. "Ich dachte, das ist ein Autohasser."

Die Staatsanwältin plädierte auf Freispruch des Radfahrers. Der Mann habe sich bedroht gefühlt, argumentierte sie. Schließlich sei der Autofahrer sehr nah neben ihm unterwegs gewesen. Dass sein Mandant schließlich gegen die Autotür geschlagen habe, sei Notwehr gewesen, sagte der Verteidiger. Ein Gutachter bestätigte, dass sich die Straße an der Stelle der Auseinandersetzung aus Sicht des Radfahrers verenge. Das griff Richter Berger im Urteil auf. Solche Situationen spielten sich leider häufig auf den Straßen ab, bedauerte er. "Für alle Beteiligten wäre es immer besser, auch wenn man sich ärgert, weiterzufahren."

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