Pandemie in Bad Tölz-Wolfratshausen:Tücken bei den Pool-Tests

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Weil bei den "Lolli"-Sammelproben ein wichtiger Wert unbestimmt bleibt, sollten genesene Kinder nicht daran teilnehmen

Von Claudia Koestler, Bad Tölz-Wolfratshausen

Sie sollen das Corona-Infektionen rechtzeitig entdecken, bevor sich die Pandemie in Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen ausbreiten kann: sogenannte Pool-Tests oder auch Lolli-Tests, die inzwischen zum Alltag vieler Kinder im Landkreis gehören. Anders als Schnell- und Selbsttests reagieren diese nicht auf Antigene, sondern sind aufwendige PCR-Tests. Mit diesen lässt sich deutlich zuverlässiger feststellen, ob eine Corona-Infektion vorliegt oder nicht. Doch gerade diese PCR-Gruppentestungen können zu verwirrenden oder auch falschen Ergebnissen führen - und zwar dann, wenn ein bereits genesenes Kind kurz nach überstandener Infektion daran teilnimmt. Deshalb müssen Eltern, Kitas und Schulen hier unterscheiden, was bislang aber offenbar nicht immer der Fall war.

So berichtet eine Mutter aus dem Nordlandkreis, dass ihr Sohn an Corona erkrankt war. Weder sie noch die Schule waren allerdings darüber informiert, dass man nach durchgestandener Infektion nicht einfach so an einer PCR-Testung teilnehmen sollte. Wenn, dann nur mit der Bestimmung des sogenannten CT-Wertes ("Threshold Cycle"). Denn der PCR-Test alleine kann auch Wochen nach einer überstandenen Corona-Infektion noch positiv ausfallen. Ob der Betreffende noch infektiös ist oder nicht, lasse sich nämlich lediglich in Verbindung mit dem CT-Wert ermitteln, der bei einer tatsächlich überstandenen Infektion über 30 liegen muss, wie dei Mutter inzwischen weiß. Aufgrund der damals fehlenden Information habe der Bub nach seiner Rückkehr in die Klasse als Genesener an einem solchen Pool-Test teilgenommen. Prompt sei dieser positiv ausgefallen, und die Familie musste "wieder laufen, laufen, laufen und testen, testen, testen", beschreibt die Mutter.

Dass es bei Genesenen auf den CT-Wert ankommt, bestätigt das Landratsamt auf Nachfrage. Grundsätzlich gelte für positiv getestete Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Kita-Kinder, was für alle positiv getesteten Personen gilt: Die Quarantäne beträgt 14 Tage. Wenn die Infizierten mindestens 48 Stunden symptomfrei seien und ein negativer Antigen-Schnelltest frühestens am 14. Tag der Isolierung erfolge, könne die Quarantäne vom Gesundheitsamt aufgehoben werden. "Dasselbe gilt auch für einen PCR-Test. Wenn dieser Test negativ ist beziehungsweise der sogenannte CT-Wert deutlich über dem Wert von 30 liegt, kann die Person aus der Isolierung entlassen werden und die Schülerin oder der Schüler kann die Schule wieder besuchen", so die Kreisbehörde.

Es stimme also, dass ein PCR-Test länger positiv bleiben könne, auch wenn ein Kind schon genesen sei. Der CT-Wert größer oder gleich 30 aber zeige dann, dass die Viruslast nach einer durchgemachten Infektion so gering ist, "dass die Person als nicht mehr infektiös gilt und aus der Isolation entlassen werden kann". Nicht alle Labore aber bestimmten den CT-Wert automatisch mit. Deshalb müsse das vorher beim Abstrich mitgeteilt werden. Bei den in Schulen üblichen Pool-Tests wiederum würden CT-Werte nie bestimmt.

Bei diesen so genannten Lolli-Tests luscht eine Gruppe von Kindern, Jugendlichen und den dazugehörigen Beschäftigten morgens in der Kita oder Schule für etwa 30 Sekunden an Tupfern. Diese werden danach von allen in dasselbe Röhrchen gesteckt. Weil die Proben dabei vermischt werden, mache eine CT-Wert-Bestimmung "keinen Sinn", erklärt das Landratsamt. Das Röhrchen mit dem Pool-Test geht dann ins Labor, das Ergebnis wird in der Regel noch am selben Tag übermittelt. Nur wenn der Gemeinschafts-Test positiv ausfällt, werden auch die parallel eingesammelten Einzelabstriche der Kinder ausgewertet, um den Infektionsfall zu ermitteln. Zwischen dem positiven Ergebnis aus dem Pool-Test und einem negativen Ergebnis aus dem Einzel-Test dürfen die Teilnehmer die Kinder als Vorsichtsmaßnahme ihre Schule oder Kita nicht besuchen.

Ist das Kind tatsächlich mit Corona infiziert, empfiehlt die Kreisbehörde den Eltern, bei den Betroffenen bis zum Erreichen des Genesenenstatus dreimal pro Woche außerhalb der Einrichtung in einer Teststelle einen Antigen-Schnelltest durchführen zu lassen. Gilt das Kind dann als genesen, so rät die Mutter, sollte es in Absprache mit der Schule oder Kita einen eigenen PCR-Test inklusive CT-Wert vorlegen - und einige Zeit nicht am Pool-Test teilnehmen, um falschen Alarm zu vermeiden.

© SZ vom 21.12.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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