Politik in Bad Tölz:Neue Regeln fürs Parken

Die Stadt ändert Vorschriften für E-Autos und Kurzzeitparker

Von Klaus Schieder, Bad Tölz

Der Tagesordnungspunkt "Neufassung der Parkgebührenordnung" ließ für die Sitzung des Tölzer Stadtrats am Dienstagabend auf den ersten Blick ein umfangreiches Konzept erwarten. Aber in Wirklichkeit ging es nur um jene Handvoll Stellplätze zwischen dem Kaufhaus Rid und dem oberen Ende der Fußgängerzone, die gerne von Autofahrern genutzt werden, die schnell mal zum Bäcker oder zur Bank wollen. Das soll auch so bleiben. Allerdings muss dafür künftig ein Ticket aus einem Parkscheinautomaten in der Marktstraße gezogen werden, der erst noch aufgestellt wird. Damit ist das Parken in den die ersten zehn Minuten kostenfrei. Die Stadträte stimmten der Neuregelung ohne Debatte und ohne Gegenstimme zu.

Vor dem Postamt an der Hindenburgstraße und am Rathaus am Schlossplatz werden die Automaten umgestellt. Die Grundgebühr von bislang 50 Cent pro halber Stunde wurde auf 20 Cent pro zwölf Minuten geändert. Die Parkdauer kann danach für zehn Cent pro jeweils sechs Minuten bis zu einer Stunde verlängert werden.

Und noch eine Änderung nimmt die Stadt vor: Das gebührenfreie und zeitlich unbeschränkte Laden von Elektrofahrzeugen ist künftig nicht mehr möglich. Auch für die Fahrer von E-Autos gelten fortan analoge Regelungen wie bei den Parkscheinautomaten. "Dies bedeutet, dass künftig Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs mit einer Parkscheibe oder Handy-Parken, bis zur Höchstparkdauer, jedoch maximal für die ersten drei Stunden, an den unbeschrankten Parkplätzen gebührenfrei parken dürfen", erklärte Bauamtsleiter Christian Fürstberger. Außerdem könne man das E-Auto freilich mit einem Parkschein abstellen. Der Grund für diese Einschränkung sei, dass Elektrofahrzeuge während des Ladens sonst den ganzen Tag gebührenfrei einen Stellplatz blockierten, etwa vor dem Rathaus, so Fürstberger.

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