Süddeutsche Zeitung

Penzberger Stadtrat:Ein Tag, drei Entscheidungen

Die Penzberger sollen am 14. Oktober nicht nur den Landtag wählen, sondern auch über Hotel und Hallenbad abstimmen. Der Stadtrat hat den Weg für drei Bürgerentscheide frei gemacht.

Von Alexandra Vecchiato

Es ist gekommen, wie es viele haben kommen sehen: Die Mehrheit des Penzberger Stadtrats hat sich am Dienstag für den Hotelstandort an der Zufahrtsstraße zum Gut Hub entschieden. Geschlossen stimmte das Gremium einem Ratsbegehren zu, das am Wahlsonntag, 14. Oktober, in einen Bürgerentscheid mündet. Die Penzberger können an diesem Tag nicht nur über den Hotelstandort abstimmen. Für zulässig erklärt wurde das Bürgerbegehren der Initiative pro Wellenbad. Weil das Gremium sich auch für ein Ratsbegehren zum Bad ausgesprochen hat, sind die Penzberger zudem aufgerufen, über Neubau oder Sanierung zu befinden.

Im Schnelldurchgang ermittelte der Stadtrat den Hotelstandort. Nach mehreren Workshops mit Bürgerbeteiligung und einer Vorauswahl des Stadtrats am 11. Juli standen in der letzten Sitzung vor der Sommerpause noch fünf Lokalitäten zur Wahl. Wobei Bürgermeisterin Elke Zehetner (parteifrei/SPD) mit der Nachricht überraschte, dass der Eigentümer des möglichen Standorts mit der zweithöchsten Punktebewertung sein Grundstück nun doch nicht mehr zur Verfügung stellen möchte. Die Fläche liegt am westlichen Ortsausgang Richtung Sindelsdorf (Dittenried).

Daraufhin stellten die Bürger für Penzberg (BfP) den Antrag, den im Ranking auf Platz sechs liegenden Standort (neben Seeshaupter Straße 97) noch für das Votum zu berücksichtigen, was mehrheitlich abgelehnt wurde.

Nach einer ersten Abstimmungsrunde blieben die Standorte an der Zufahrtsstraße zum Gut Hub und im Waldstück beim Kreisverkehr an der Seeshaupter Straße übrig. Letztlich sprachen sich 14 Stadträte (geschlossen CSU und SPD sowie Johannes Bauer von den Grünen und Bürgermeisterin Zehetner) für den Standort an der Zufahrtsstraße zu Gut Hub aus.

Die Fragestellung des Bürgerentscheids könnte folgenden Wortlaut haben: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Penzberg die rechtlichen Maßnahmen dafür ergreift, um auf den Flurnummern ... einen Hotelbau zu ermöglichen?"

Die Initiative gegen einen Hotel-Neubau kündigte nach der Sitzung an, gegen diesen Standort vorgehen zu wollen. Sie muss sich vielleicht bald mit einer anderen Initiative auseinandersetzen, die sich für ein Hotel in Penzberg starkmachen will. Zehetner berichtete, dass sich eine solche Gruppierung derzeit in der Findungsphase befinde. Seien die Protagonisten "aus der Bürgerschaft" soweit, wollten Stadt und Hotel-Befürworter gemeinsam an die Öffentlichkeit gehen.

Auch die Stichfrage Neubau oder Sanierung sollen die Bürger beantworten

Weitere Punkte auf der Tagesordnung waren Rats- und Bürgerbegehren zum Schwimmbad. Um den Weg frei zu machen für das Bürgerbegehren der Initiative um Wolfgang Kling, die den Abriss des Wellenbads verhindern möchte, musste der Stadtrat zuerst die Satzung des Kommunalunternehmens Stadtwerke ändern. Nun hat der Stadtrat ein Weisungsrecht über Betrieb, Instandsetzung und Unterhalt des Hallenbads und damit das Recht, über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zum Bad zu befinden. Das erste Begehren von Kling und seinen Mitstreitern hatte der Stadtrat abgewiesen, weil er laut Satzung nicht zuständig für das Wellenbad war. Dagegen hatte Kling geklagt. Das Verwaltungsgericht gab zwar der Stadt recht, wies zugleich darauf hin, dass ein Schwimmbad durchaus die Aufgabe einer Kommune sei.

Die Penzberger finden dazu folgende Fragestellungen auf ihrem Stimmzettel: "Sind Sie für den Neubau eines Familien- und Sportbades mit großer Rutsche und Saunalandschaft am selben Standort des bestehenden Bades?" (Ratsbegehren) und "Sind Sie dafür, dass das bestehende Wellenbad Penzberg erhalten und saniert wird?" (Bürgerbegehren). Weil zu erwarten ist, dass beide Entscheide das Quorum von 20 Prozent erreichen, findet sich auf dem Stimmzettel auch noch eine Stichfrage: Dort können die Bürger entweder "Neubau" oder "Sanierung" ankreuzen.

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SZ vom 26.07.2018/aip
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