Süddeutsche Zeitung

Penzberger Politik:"Großer Wurf für die Belebung"

Penzberg verabschiedet eine neue Stellplatzsatzung, die vom Gewerbeverein "Pro Innenstadt" begrüßt wird

Von Alexandra Vecchiato, Penzberg

Einen "großen Wurf" nennt der Gewerbeverein "Pro Innenstadt" die neue Stellplatzsatzung in Penzberg. Der Stadtrat hat das Regelwerk nach jahrelanger, kontroverser Diskussion nun zu einem Abschluss gebracht. Wichtigste Neuerung gegenüber der alten Satzung von 2015 ist eine einheitliche Ablöse für Stellplätze der Innenstadt von 10 000 Euro, sowohl bei Alt- als auch bei Neubauten. Auch die Anzahl der nötigen Stellplätze bei Bauvorhaben wurde aktualisiert.

Wie viele Flächen es für Fahrzeuge und Räder pro Wohn- oder Gewerbeeinheit geben muss, ist in einer Stellplatzsatzung geregelt. In Penzberg verhinderte die bislang geltende Regelung jedoch so manche Investition, weil Bauherren die erforderlichen Stellplätze nicht nachweisen konnten - oder für viel Geld von der Stadt hätten ablösen müssen. Laut alter Satzung konnte sich dieser Betrag auf mehr als 20 000 Euro pro abgelöstem Stellplatz summieren. Ein erster Entwurf zum neuen Regelwerk sah ähnliche Summen vor, was wiederum der Verein "Pro Innenstadt" stark kritisiert hatte.

Das ist nun aber vom Tisch: Bei gewerblichen und öffentlichen Neubauten wie auch bei Erweiterungen in der Innenstadt sieht die neue Satzung als Ablöse pro Parkplatz einheitlich 10 000 Euro vor. Bei Neubauten zur Wohnnutzung in der Innenstadt sind 17 000 Euro Ablöse pro Stellplatz fällig, bei Erweiterungen 12 000 Euro. Große Erleichterung herrsche bei den Geschäftsleuten im Penzberger Zentrum, teilt die Vereinsvorsitzende Monika Uhl mit. "Für die weitere Belebung der Innenstadt ist diese Satzung ein großer Wurf, wir sind damit sehr zufrieden."

Die alte Stellplatzsatzung wurde als "investitionshemmend" angeprangert. Paradebeispiel ist hierfür die Brache schräg gegenüber dem Penzberger Bahnhof. Dort ist ein Wohn- und Geschäftshaus geplant - bislang konnten die dafür erforderlichen Stellplätze jedoch nicht auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Läden müssen künftig pro 100 Quadratmeter Grundfläche einen Stellplatz nachweisen, bei Büros, Praxen und in der Gastronomie sind es 50 Quadratmeter. Hotels haben fortan einen Stellplatz für drei Gästezimmer vorzuhalten. Auch diese Neuerungen werden von "Pro Innenstadt" begrüßt. "Damit zeigt Penzberg, dass Investoren in unserer Innenstadt ausdrücklich willkommen sind", betont Jörn Millan, der stellvertretende Vorsitzende des Vereins. Mit der neuen Satzung seien nicht nur die Hürden für einige größere Projekte aus dem Weg geräumt, sagt Millan, sondern auch die Voraussetzungen geschaffen worden, dass das Zentrum in Zukunft mit einem attraktiven und vielfältigen Angebot aufwarten könne.

Mehrmals hatte der Penzberger Bauausschuss über die Satzung beraten. Im Stadtrat gab es keine große Debatte mehr. Umstritten war nur der Passus, in dem es um öffentlich geförderten Wohnraum geht. John-Christian Eilert (Grüne) wollte die Vergünstigung für kommunalen Wohnungsbau streichen, um ihn mit Genossenschaftsbauten gleichzustellen. Das hätte zur Folge, sagte Aleksandar Trifunovic (CSU), dass die Stadt im Neubaugebiet Birkenstraße die erforderliche Stellplatzzahl nicht nachweisen könne. Günter Fuchs vom Bauamt bestätigte: Die Stadt müsste demnach ein Grundstück in der Nähe für Parkplätze finden oder ein Mobilitätskonzept vorlegen.

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SZ vom 04.02.2021
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