Penzberger Politik:Frau Bürgermeisterin a. D.

urkunde

Mit diesem Dokument ist es offiziell: Bürgermeister Stefan Korpan (CSU) überreichte Elke Zehetner (SPD) die Urkunde.

(Foto: Tom Sendl)

Der Penzberger Stadtrat erlaubt der ehemaligen Rathauschefin Elke Zehetner, ihre frühere Amtsbezeichnung samt Zusatz zu führen. Bei der Verleihung der Urkunde kam es zu einem kleinen Eklat.

Von Alexandra Vecchiato

Beinahe wären sie im Applaus untergegangen, die beiden Buh-Rufe von der Tribüne in der Stadthalle. Die Unmutsbekundungen galten einem formalen Akt. Bürgermeister Stefan Korpan (CSU) überreichte seiner Amtsvorgängerin, der SPD-Stadträtin Elke Zehetner, eine Urkunde. Sie besagt, dass Zehetner ihre frühere Amtsbezeichnung, also Bürgermeisterin, mit dem Zusatz a. D. ("außer Dienst") offiziell führen darf.

Die Übergabe der Urkunde war eine reine Formalität. Der Stadtrat hatte nämlich bereits in seiner April-Sitzung nicht öffentlich über den Antrag abgestimmt. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit deshalb, weil es sich um eine Personalie handelt. In der Sitzung am Mittwoch sagte Bürgermeister Stefan Korpan, der Antrag sei aus "der Mitte des Stadtrats" gestellt worden. Dem Vernehmen nach hat Elke Zehetner ihn jedoch selbst gestellt. Das Recht ist dabei auf ihrer Seite. Der Artikel 29 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen sagt im zweiten Satz: "Ruhestandsbeamte und Ruhestandsbeamtinnen dürfen die ihnen beim Eintritt oder bei der Versetzung in den Ruhestand zustehende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz 'außer Dienst (a. D.)' weiter führen." Und drittens: "Entlassenen Beamten und Beamtinnen auf Zeit kann der Dienstherr die Erlaubnis erteilen, die Amtsbezeichnung mit dem Zusatz 'außer Dienst (a. D.)' zu führen. Die Erlaubnis kann zurückgenommen werden, wenn der frühere Beamte oder die frühere Beamtin sich der Amtsbezeichnung nicht würdig erweist." Des Weiteren heißt es im Bundesbeamtengesetz dazu: "Einem entlassenen Beamten kann die oberste Dienstbehörde die Erlaubnis erteilen, die Amtsbezeichnung mit dem Zusatz 'außer Dienst (a. D.)' sowie die im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel zu führen. Die Erlaubnis kann zurückgenommen werden, wenn der frühere Beamte sich ihrer als nicht würdig erweist." Rechtlich ist das "a. D." demnach der ehemaligen Penzberger Bürgermeisterin nicht zu verwehren.

Auch wenn der Stadtrat im April sein Einverständnis einstimmig erteilt hat, soll das Zehetner'sche Ansinnen in den Fraktionen vorab hitzig diskutiert worden sein. Schließlich verbinden nicht alle im Gremium die Ära der früheren SPD-Rathauschefin mit guten Erinnerungen. Nach nur einer Amtsperiode hatte Zehetner die Bürgermeisterwahl im vergangenen Jahr verloren. Bei der Kommunalwahl büßte die SPD auch ihre Rolle als stärkste Fraktion im Stadtrat ein.

Am Mittwoch nun gab es die feierliche Übergabe. Freudige Gesichter und eben Applaus - bis die beiden Buh-Rufe die Szene im großen Saal der Stadthalle störten. Kaum einer hatte sie vernommen, bis auf Adrian Leinweber (SPD) und Ludwig Schmuck (CSU). In all den Jahren, die er im Stadtrat sitze, habe er so etwas noch nie erlebt, polterte Leinweber. Er verwahrte sich gegen solche Unmutsbekundungen. Schmuck echauffierte sich ebenfalls, denn ein "bisserl Anstand" müsse schon sein. Die Bürgerin versuchte sich bei "allen Anwesenden" zu entschuldigen - was die Sache nicht besser machte: Denn erstens, so verlangten Leinweber und Schmuck, müsse sie schon persönlich bei Zehetner Abbitte leisten, sagte etwa Schmuck; und zweitens ist es Bürgern, die einer Sitzung beiwohnen, nicht erlaubt, einfach das Wort zu ergreifen.

Korpan, der erst durch die allgemeine Aufregung auf den Vorfall aufmerksam wurde, ermahnte die Besucherin: "Das war nicht in Ordnung. Meinungsbekundungen sind in öffentlicher Sitzung nicht erlaubt", gab er ihr mit auf den Weg.

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