Wegen der großen Trockenheit haben nun auch die Stadtwerke Penzberg eine Verordnung zum Wassersparen erlassen. Da der bloße Appell zum Wassersparen nicht zu einer Entspannung der Lage geführt hat, folgt nun eine rechtlich bindende Allgemeinverfügung, die von Samstag, 15. August, an gilt.
Als die „wichtigsten Restriktionen“ werden in einer aktuellen Pressemeldung folgende Punkte genannt: Swimmingpools und Badebecken dürfen nicht mehr gefüllt werden, Springbrunnen und Wasserspielanlagen müssen abgedreht werden. Das Bewässern von Rasen- und Grünflächen wird grundsätzlich verboten, „ausgenommen sind Flächen, die einer öffentlichen Nutzung dienen“, heißt es. Private Hecken und Beete dürfen zwischen 8 und 20 Uhr nicht mehr gegossen werden. Das Waschen von Fahrzeugen, das Abspritzen von Terrassen, Wänden, Straßen, Hof- und Wegflächen sowie Dächern ist untersagt. Ebenso das Berieseln oder Beregnen von Baustraßen und Baustellen zur Verminderung von Staubentwicklung.
Die vollständige Allgemeinverfügung findet sich auf der Homepage der Stadtwerke Penzberg (www.stadtwerke-penzberg.de) sowie der Stadt Penzberg (www.penzberg.de).

