Kommunalpolitik:Satzung mit Pferdefuß

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Eine Tiefgarage oder ein Parkhaus zu bauen, ist für kleinere Gewerbebetriebe oder Handwerker zu teuer. Die Stadt Penzberg plant daher, ihre Stellplatzsatzung zu ändern. (Foto: Stephan Rumpf)

Parken contra Flächenfraß: Penzberg möchte kleineren Gewerbebetrieben hohe Kosten beim Bau von Stellplätzen ersparen und sucht nach einer verträglichen Lösung.

Von Alexandra Vecchiato, Penzberg

Im Januar 2021 hatte der Penzberger Stadtrat festgelegt, wie viele Stellplätze und Garagen für Fahrzeuge und Fahrräder bei einem Bauvorhaben zu schaffen sind. Hauptziel war es, unnötigen Flächenfraß zu vermeiden. Festgesetzt ist unter anderem, dass bei Bauprojekten, die mehr als 20 Stellplätze brauchen, generell eine Tiefgarage oder ein Parkhaus errichtet werden muss oder die Integration in das Haupt- oder ein Nebengebäude gewährleistet ist. Doch was fortschrittlich klingt und für großflächigen Einzelhandel sinnvoll erscheint, hat einen Pferdefuß: Kleinere Betriebe, die sich im Industriepark Nonnenwald niederlassen möchten, können sich den Bau einer Tiefgarage gar nicht leisten. Abhilfe muss her - zu dieser Erkenntnis kam schon der Bauausschuss, er konnte sich aber auf keine Lösung einigen. Kürzlich diskutierte der Stadtrat mögliche Varianten, um die Stellplatzsatzung abzuändern. Aber auch dieses Gremium konnte sich letztlich nicht für eine der vorgetragenen Alternativen erwärmen. Die Entscheidung wurde vertagt.

Der Bauausschuss sprach sich in seiner Januar-Sitzung dafür aus, bei Handwerks- und Industriebetrieben, Sportplätzen und Sporthallen sowie Schulen und Einrichtungen der Jugendförderung die 20-Stellplätze-Marke aufzuweichen. Und zwar sollten Tiefgaragen und Co. erst von 80 Stellplätzen an vorgeschrieben sein. Davon müssten mindestens 50 Prozent überdacht und mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet oder wahlweise begrünt werden. Diesen Vorschlag nahm das Stadtbauamt auf und legte dem Stadtrat eine Beispielrechnung vor anhand eines kürzlich eingegangenen Bauantrags eines Gewerbebetriebs. Die Überdachungen seien problematisch, sagte Stadtbaumeister Justus Klement, wegen der Abstände an den Grundstücksgrenzen. Im konkreten Fall müsste der Bauwerber 65 Stellplätze errichten, 38 davon könnte er wegen der drei Meter, die er Abstand halten müsste, gar nicht auf seinem Gelände errichten. "Lediglich 27 Plätze wären realisierbar", sagte Klement. Würde der Stadtrat auf den Vorschlag beharren und die Stellplatzsatzung dahingehend ändern, müsste das Landratsamt Weilheim-Schongau den vorliegenden Bauantrag ablehnen.

Die Fraktion von Penzberg Miteinander (PM) hatte einen Kompromissvorschlag parat: Bei weniger als 20 benötigten Stellplätzen braucht es wie bisher weder Tiefgaragen noch sonstige überdachte Abstellanlagen. Bei mehr als 20 Stellplätzen greift dann die Regelung mit Tiefgaragen und Parkhäusern, allerdings nicht zu 100 Prozent. Markus Bocksberger erklärte, dass zwischen 20 und 80 benötigten Stellplätzen lediglich die Hälfte überdacht werden müsse - wobei die Obergrenze auch anders definiert werden könnte. Die Anzahl von 80 Stellplätzen sei nur ein Beispiel. Damit würden sich die Baukosten für kleinere Betriebe reduzieren. Nicht alle Stadträte fanden den Vorschlag akzeptabel: Einigen war er zu kompliziert, Kerstin Engel (Grüne) monierte, dass der Stadtrat Satzungen erlasse und sie dann in der Regel nicht durchsetze. Das Bauamt soll nun den PM-Vorschlag anhand mehrerer Mustergrundstücke im Industriepark durchexerzieren und das Ergebnis den Stadträten vorlegen.

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