Wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung ist ein Bauhelfer aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen vor dem Landgericht München II zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung der Richterinnen und Richter der 3. Strafkammer hat der 33-Jährige in den frühen Morgenstunden des 24. September vergangenen Jahres am Eingang zur Rathauspassage in Penzberg eine Frau plötzlich von hinten gepackt, begrapscht und teilweise entkleidet. Die Frau wehrte sich gegen den Angriff und schrie so laut, dass Anwohner aufmerksam wurden und die Polizei alarmierten. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft den Bauhelfer wegen Vergewaltigung angeklagt. Doch ob es tatsächlich zu einer Vergewaltigung kam, konnte das Gericht letztlich nicht klären. Der Angeklagte machte in dem Prozess keinerlei Angaben und schwieg bis zuletzt.
Zum Prozessauftakt Anfang September hatte der Mann lediglich eingeräumt, dass er die 41-Jährige geschlagen habe. Ob sie vergewaltigt wurde, konnte die Frau nicht sicher sagen. Sie hatte eine Blutalkoholkonzentration von knapp drei Promille. Gleichwohl habe das Opfer das „Kerngeschehen“ bei allen Vernehmungen „durchgehend konstant“ geschildert, sagte der Vorsitzende, Richter Martin Hofmann bei der Urteilsbegründung. Die 41-Jährige habe bei ihren Aussagen „keinen Belastungseifer“ gegenüber dem Bauhelfer an den Tag gelegt und zahlreiche Details geschildert, die sie sich nicht ausgedacht haben könne.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sagte, es sei „erschütternd“, wie der Angeklagte vorgegangen sei. Er habe die 41-Jährige, die er zuvor in einer Bar kennenlernte, „hinterrücks überfallen, ausgezogen, um sich sexuell abzureagieren“. Die Anklagevertreterin forderte eine Verurteilung wegen schwerer sexueller Nötigung zu fünf Jahren Haft. Die Verteidigerin des 33-Jährigen ging davon aus, dass ihr Mandant nur wegen einer Körperverletzung verurteilt werden könne und forderte die Verhängung einer Geldstrafe.