Zu „Kein Fünkchen Konsens“ vom 26. September:
Kaum zu fassen, dass der Penzberger Stadtrat in seiner Mehrheit sich quasi selbst kastriert und seine Gestaltungsmöglichkeiten für die Innenstadt nicht wahrnimmt, sondern Investoren überlässt. Das zumindest ist mein Fazit als Zuhörer der Stadtratssitzung vom 24. September.
Aktuell geht es um das Areal zwischen Menagehaus und Friedrich-Ebert-Straße. Werden hier die massiven Pläne der Firma Bayernwohnen durchgewinkt, hat das Präzedenzwirkung für die gesamte Bahnhofstraße. Trotz der im Mai vom Denkmalverein übergebenen circa 700 Unterschriften für den Erhalt des Menagehauses gehen Bauamt und große Teile des Stadtrats offenbar davon aus, dass das Aussehen des Herzstücks der Innenstadt den Penzbergern wurscht ist.
Leitbild für die Innenstadt
Nein, bevor hier einem Investor grünes Licht gegeben wird, muss unter Beteiligung der Bürger und Hinzuziehung von Experten ein Leitbild erarbeitet werden, wie denn die Penzberger Innenstadt zwischen Bahnhof und Christkönigskirche künftig aussehen soll. Dafür ist es zwingend erforderlich, die ins Auge gefasste, aber aus Haushaltsgründen abgesagte „Planwerkstatt“ zur Innenstadtgestaltung möglichst bald durchzuführen. Ein solches Leitbild geht weit über die Frage der Erhaltung des Menagehauses hinaus und gibt für künftige Projekte Leitplanken vor, unter anderem zu Bauhöhe, Bebauungsdichte und Fassadengestaltung. Ohne ein Leitbild Innenstadt wird jeder Investor seine eigenen Pläne mit maximaler Bebauungsdichte durchzusetzen versuchen.
Dass man die Präzedenzkarte bereits in diesem Sinne zieht, zeigt ein Blick in das Portal „Immoscout 24“. Dort wird seit Kurzem das Grundstück Bahnhofstraße/Friedrich-Ebert-Straße (indisches Restaurant) zum Kauf angeboten. Unter Bezugnahme auf die bereits genehmigte Aufstockung des Hotels Olympia/K33 um zwei Geschosse wird dem Käufer eine horrende Bebauungsdichte (GFZ 3,0) in Aussicht gestellt. Der Eigentümer dieses Grundstücks sitzt im Bauausschuss und hat in der einschlägigen Sitzung vom März 2024 für die K33-Aufstockung gestimmt. Kann dieser Beschluss damit überhaupt gültig sein?
Konrad Kürzinger, Penzberg