Süddeutsche Zeitung

Lenggrieser Politik:Teures Parken für Wanderer

Die Gemeinde Lenggries hebt Gebühren für eigene Stellflächen an und verlangt sie auch auf 14 gepachteten Wanderparkplätzen bis zur Landesgrenze. Damit soll der Druck durch den Ausflugsverkehr verringert werden.

Von Petra Schneider, Lenggries

Ausflügler, Wanderer oder Skitourengeher konnten bisher in Lenggries für kleines Geld viel Natur haben. Fast überall war Parken auf gemeindeeigenen Flächen kostenlos. Gebühren verlangt die Gemeinde bisher nur auf dem Parkplatz Hohenburg, wo für zwei Stunden 50 Cent gezahlt werden müssen. Und auf dem Nachtparkplatz in Fall, der mit vier Euro pro Übernachtung ebenfalls moderat ist. Das wird sich nun ändern: Der Gemeinderat hat am Montag einstimmig beschlossen, die Gebühren zu erhöhen.

Zudem sollen 14 Wanderparkplätze zwischen Hohenwiesen und der Landesgrenze von den Bayerischen Staatsforsten gepachtet und auch dort Gebühren erhoben werden. Der Obolus soll sich im in der Region üblichen Rahmen bewegen. Bereits im Juli vorigen Jahres hatte Geschäftsleiter Tobias Riesch im Gemeinderat Maßnahmen vorgestellt, wie dem hohen Ausflugsdruck samt der unerwünschten Nebenwirkungen beizukommen sei. Eine bessere Überwachung oder höhere Gebühren an den Ausflugsparkplätzen waren bisher nicht möglich, weil die meisten davon im Gemeindegebiet dem Freistaat gehören. Sie werden von den Bayerischen Staatsforsten verwaltet, die als Anstalt des öffentlichen Rechts Parkverstöße nicht ahnden kann.

Die Staatsforsten hätten nun vorgeschlagen, dass Lenggries und andere Ausflugsgemeinden wie Wallgau, Mittenwald oder Jachenau die Wanderparkplätze von den Staatsforsten pachten, erklärte Geschäftsleiter Riesch am Montag. Durch eine Ausschilderung nach Straßenverkehrsrecht wäre eine Kontrolle durch die Kommunale Verkehrsüberwachung möglich. Zur Refinanzierung des Unterhalts könnten Gemeinden Parkgebühren erheben.

Dies haben die Gemeinderäte nun beschlossen. Künftig werden an den 14 Parkplätzen zwischen Hohenwiesen und der Landesgrenze für eine Parkdauer von sechs Stunden drei Euro anfallen, die Tagesgebühr kostet fünf Euro. Die Gebühren für den Nachtparkplatz in Fall werden erhöht: Zwischen 21 und sieben Uhr werden zehn Euro fällig, wer früher ankommt, muss zusätzlich die Tagesgebühr zahlen. Vor allem für Einheimische soll es Jahresparkausweise geben, die je nach gebuchter Stundenzahl 50 oder 100 Euro kosten; wer die "Lenggrieser Kartn" nutzt, soll eine Ermäßigung von 25 Euro erhalten. Gelten werden die neuen Regelungen zukünftig etwa bei den Wanderparkplätzen an Hochalm und Schafreuter, am Badeplatz an der Walchen zwischen Damm und Kaiserwacht, an der Zufahrt Kohlstatt zur Wildfütterung in Fall oder am Parkplatz zwischen Angerl und Oswaldhütte.

Die Investition für die Gemeinde sei zunächst hoch, sagte Riesch. Denn 15 bis 20 Parkautomaten für je 6000 Euro müssten aufgestellt werden. Hinzu kämen die Beschilderung und eventuell nötige bauliche Maßnahmen wie Abgrenzungen. Zusätzliches Personal sei vermutlich für die Müllentsorgung, die Entleerung der Automaten und den Unterhalt der Stellplätze erforderlich.

Die Gemeinderäte hatten diesbezüglich keine Bedenken. Angesichts des Andrangs im vorigen Sommer müsse die Gemeinde "dranbleiben und für Ordnung sorgen", sagte Franz Schöttl (CSU). Daniela Werner (Grüne) schlug vor, Toiletten aufzustellen, was laut Bürgermeister Stefan Klaffenbacher (FWG) nur bei entsprechend großen Parkplätzen möglich sei. Benedikt Demmel (CSU) plädierte für eine Fälligkeit der Parkgebühren bereits vor sieben Uhr, weil Wanderer vor allem im Sommer oft schon früher losgingen. Riesch verwies auf rechtliche Gründe: Bei bis zu zehn Stunden spreche man von Parken, "alles was länger ist, ist Campen." Das wolle man auf den Parkplätzen aber vermeiden. Thomas Murböck (CSU) wollte sichergestellt wissen, dass die Jahresausweise ausschließlich an Einheimische abgegeben würden. "Nicht, dass Auswärtige kommen und sich für 100 Euro das ganze Jahr hinstellen." Dies werde von der Verwaltung vor der Ausgabe geprüft, versicherte der Bürgermeister. Günter Haubner (FWG) gab zu bedenken, dass es für Wanderer, die zwei, drei Nächte auf einer Hütte übernachteten, besondere Regelungen brauche.

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SZ vom 20.01.2021
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