Pachtverträge:Zoff im Breitfilz

Kleingartenanlage Breitfilz

Die Stadt fährt einen harten Kurs gegen jene Pächter, die die Vertragskündigung nicht hinnehmen wollen.

(Foto: Manfred Neubauer)

Landratsamt überprüft Schrebergarten-Status.

Alexandra Vecchiato

Die Stadt und die Pächter in der Gartenanlage Breitfilz gehen auf Konfrontationskurs. Obendrein hat das Landratsamt Weilheim-Schongau seinen Besuch angekündigt. Bei diesem Ortstermin soll geklärt werden, ob es sich beim Breitfilz um eine Kleingartenanlage handelt. Darum hatte Stadtrat Wolfgang Sacher (Bürger für Penzberg) die Kreisbehörde gebeten. Für beide Seiten ist die Entscheidung des Landratsamts wichtig: Sollte das Amt befinden, dass es sich tatsächlich um eine Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes handelt, wären die Kündigungen der Parzellen durch die Stadt nichtig. Sollte das Landratsamt die Anlage als Gartenparzellengebiet einstufen, könnte der Schuss für die Schrebergärtner nach hinten losgehen. Denn beim Breitfilz handelt es sich um ein ökologisch wertvolles Hochmoor, was einer Schrebergartennutzung entgegenstehen könnte.

Die Kündigungen der Parzellen und die vom Stadtrat beschlossene neue Gartenordnung sind umstritten. Sacher will Klarheit und hat daher Weilheim eingeschaltet. Das werde bei einer Ortsbesichtigung die "bau-, brandschutz-, naturschutz- und wasserrechtlichen Verhältnisse" prüfen und danach eine Stellungnahme abgeben, teilt der Penzberger Kämmerer Johann Blank mit. Aus diesem Grund habe die Stadt die neuen Pachtverträge noch nicht versenden können. Die Verwaltung sei bemüht, schnellstmöglich eine zufriedenstellende Lösung für beide Vertragsparteien herbeizuführen. "Um allen Beteiligten den nötigen zeitlichen Raum zur Erfüllung der Aufgaben zu verschaffen", werden Blank zufolge die Pächter die Unterlagen voraussichtlich im Februar 2018 erhalten, die sie bis Ende März unterschreiben sollten.

Die Stimmung unter den Kleingärtnern ist seit der Bürgerversammlung nicht besser geworden. Damals hatte sich Walter Höck zu Wort gemeldet. Er hält die Kündigungen der Pachtverträge zum Ende des Jahres für ungültig. Seinen Widerspruch dagegen wertet die Stadt indes als Erklärung, dass Höck kein Interesse an der Fortführung des Pachtverhältnisses mehr habe. "Die Übersendung eines neuen Pachtvertrags ist daher nicht mehr notwendig", heißt es in dem Schreiben vom 18. Dezember, das Blank und Angelika Rihm, Mitarbeiterin der Finanzverwaltung, unterschrieben haben. Das Pachtverhältnis endet am 31. Dezember 2017, bis dahin müsste Höck seine Parzelle räumen. "Im Falle der unberechtigten Nutzung werden wir für die Nutzungszeit bis zur vollständigen Räumung ein Nutzungsentgelt in Höhe des letzten Pachtzinses erheben", heißt es in dem Schreiben weiter. Sollte die Parzelle nicht freiwillig geräumt werden, werde die Stadt dies veranlassen und die Kosten dafür in Rechnung stellen. Die Familie Höck kündigt an, einen Rechtsanwalt für die "weitere Kommunikation mit der Stadt" einschalten zu wollen.

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