Süddeutsche Zeitung

Umweltschutz:Ostuferschutzverband darf Verbandsklage erheben

Das Landesamt für Umwelt hat den OSV jetzt als Umweltvereinigung anerkannt.

Der Schutzverband für das Ostufer des Starnberger Sees (OSV) ist jetzt als Umweltvereinigung anerkannt worden. Damit hat er künftig das Recht, eine Verbandsklage zu erheben. Die neuen Beteiligungsmöglichkeiten als "Anwalt von Umwelt und Landschaft" werde man "verantwortungsvoll einsetzen, um künftige Planungs- und Genehmigungsverfahren konstruktiv zu begleiten", kündigt OSV-Vorsitzender Johannes Umbreit an. Der OSV erhielt die Anerkennung vom Bayerischen Landesamt für Umwelt. Seiner Satzung zufolge kümmert er sich um den Schutz von Umwelt, Kultur, Landschaft und Denkmälern auf seinem Gebiet, das sich von der Linie Starnberg-Seeshaupt nach Osten hin ins Isar- oder Loisachtal erstreckt, wo das Gelände wieder abfällt. Diese Aufgabe erfüllt er vor allem durch Vorträge, Eingaben an die Gemeinden, Stellungnahmen gegenüber Behörden und Beratung der Mitglieder.

Der OSV habe nun weitere Teilhaberechte, etwa bei Vorhaben zum Netzausbau, erklärt Umbreit. Das Immissionsschutzrecht fordere "als besondere Form der Sachverständigen-Partizipation die Umweltvereinigungen sogar auf, die Behörden bei der Genehmigungserteilung in einer dem Umweltschutz dienenden Weise zu unterstützen". Das stärkste Instrument ist dabei aber das Recht zur Verbandsklage. Anerkannte Umweltvereinigungen haben demnach die Möglichkeit, bestimmte Planungs- und Verwaltungsentscheidungen - etwa Bebauungspläne oder bau- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen - gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Und dies, ohne zunächst eine Verletzung eigner Rechte geltend machen zu müssen. "Die Herausforderungen, die sich der Gemeinschaft am Ostufer des Starnberger Sees stellen, sind gewaltig", so Umbreit. Als Beispiel nennt er, die Folgen des Klimawandels und die Förderung erneuerbarer Energien in Ausgleich zu bringen - "mit der Bewahrung des Landschaftsbildes und der Vermeidung unnötiger Flächenversiegelung".

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