Ortsgestaltungssatzung:Vorauseilende Farbe

Greilingerin darf Fenster taubenblau streichen

Von Vinzenz Gabriel

Altstadt Frankfurt-Höchst

Fensterläden in Taubenblau? In Greiling ist das jetzt erlaubt. Die Gemeinde liberalisiert ihre Ortsgestaltungssatzung. Nur grelle Farben sind verboten.

(Foto: Arne Dedert/dpa)

Greiling - In Taubenblau statt in Braun oder Grau wollte eine Greilinger Bürgerin ihre Fensterläden streichen. Dafür stellte sie einen Antrag auf Abweichung der Ortsgestaltungssatzung. Nach nur kurzer Beratung stimmten die Gemeinderäte bei ihrer jüngsten Sitzung auch einstimmig zu. Die Begründung: Es gäbe im Dorf schon mehrere Fensterläden in Dunkelblau - und Taubenblau stelle hiervon nur eine geringe Abweichung dar.

Keine selbstverständliche Entscheidung, wirft man einen genauen Blick in die Ortgestaltungssatzung der Gemeinde. Seit 2009 ist diese in Kraft. Die entsprechende Passage darin lautet im Wortlaut: "Holzflächen und Holzteile sind in hellen Brauntönen sowie helleren Grautönen oder farblos zu lasieren, ansonsten unbehandelt zu belassen." Die Ortsgestaltungssatzung, die noch viele weitere Gestaltungsvorgaben macht, gilt im gesamten Gemeindegebiet für alle baulichen Anlagen. Das wirft die Frage auf, wie es dann überhaupt zu den ersten dunkelblauen Fensterläden in der Kommune kommen konnte. Aus dem Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern hieß es, dass diese dann wohl noch aus jener Zeit stammten, bevor die Satzung in Kraft getreten ist.

Anton Margreiter

Greilings Bürgermeister Anton Margreiter.

(Foto: Manfred Neubauer)

Die Ortsgestaltungsatzung dient laut Bauamt Reichersbeuern dazu, die traditionelle alpenländische Kulturlandschaft zu erhalten. Zuzulassen seien deshalb nur Bauten, die sich in das Landschaftsbild optisch einfügen. Allzu sehr berufen sollte man sich auf diese aktuell noch gültige Satzung aber nicht mehr, denn dem Greilinger Bürgermeister Anton Margreiter (FW) zufolge ist bereits eine neue Satzung in Arbeit. "Diese muss eigentlich nur noch juristisch abgesegnet werden", sagte der Rathaus-Chef in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Während laut Bauamt die neue Satzung die vorherige eher in Details verändern werde, wird es immerhin bei der Gestaltung der Fensterläden offenbar einen Durchbruch geben. Zwar ist die neue Fassung noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, Margreiter ließ im Gremium allerdings schon einmal durchblicken: "In Zukunft werden bei den Farben der Fensterläden nur noch grelle Farben untersagt sein."

Wenig verwunderlich, dass angesichts solcher Aussichten der Gemeinderat den taubenblauen Fensterläden stattgegeben hat. Wenn nicht, hätte die Greilingerin mit dem Anstrich wohl nur etwas Geduld zeigen müssen. Die neue Satzung hätte es dann zugelassen.

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