Neujahrsnacht:Geldbußen für Raketen

Neujahrsnacht: Die Isarbrücke in der Tölzer Innenstadt ist ein beliebter Ort, um den Jahreswechsel zu feiern. Private Raketen sind dort aber verboten, stattdessen wird es ein offizielles Feuerwerk der Stadt geben.

Die Isarbrücke in der Tölzer Innenstadt ist ein beliebter Ort, um den Jahreswechsel zu feiern. Private Raketen sind dort aber verboten, stattdessen wird es ein offizielles Feuerwerk der Stadt geben.

(Foto: Harry Wolfsbauer)

Städte und Gemeinden weisen auf Verbote an Silvester hin.

Damit sich Ereignisse wie der Großbrand am Graseck nördlich des Jochbergs zum Jahresbeginn 2017 nicht wiederholen, haben einige Städte und Gemeinden im Landkreis die Verwendung von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel reguliert. Alle, die mit Böllern und Raketen das neue Jahr begrüßen wollen, sollten die für ihre Gemeinde geltenden Hinweise sowie Anweisungen von Feuerwehr und Polizei beachten - nicht nur, um hohe Geldbußen zu vermeiden, sondern vor allem zum eigenen Schutz und dem aller anderen.

So warnt das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) eindringlich vor dem Umgang mit ungeprüfter Pyrotechnik sowie mit illegalen oder selbstgebastelten Feuerwerkskörpern, da es dabei immer wieder zu schweren Unfällen kommt. Bei Verstößen verhängt die Polizei Bußgelder von bis zu 50 000 Euro sowie Freiheitsstrafen. Das LKA rät weiterhin dazu, sich an die Gebrauchsanweisungen der Feuerwerkskörper zu halten und diese nur im Freien und mit genügend Abstand zu Menschen, Tieren und leicht entzündlichen Materialien abzubrennen. Raketen sind nur aus senkrecht und sicher stehenden Behältern wie leeren Flaschen im Getränkekasten, nie aber aus der Hand abzuschießen. Für die eigenen Sicherheit sollen Zündschnüre zudem nicht verkürzt und Feuerwerkskörper nicht gebündelt oder in Kleidungstaschen aufbewahrt werden.

Die Stadt Wolfratshausen verbietet wegen der Brandgefahr der Innenstadtgebäude die Verwendung aller Silvesterraketen und Knallkörper in der Altstadt. Das Verbot gilt per Allgemeinverfügung für den gesamten Ober- und Untermarkt und überdies für die anliegenden Flächen des Humplgassls, der Straße Loisachufer sowie für den über der Altstadt gelegenen Eichheimweg. Verstöße gegen das Verbot können eine Geldbuße bis zu 5000 Euro nach sich ziehen. Für das Abbrennen von Pyrotechnik stellt die Stadt jedoch die Fläche an der Floßlände, Josef-Bromberger-Weg, zur Verfügung.

Bad Tölz setzt auf ein offizielles Feuerwerk statt individueller Ballerei: Dort besteht für Einzelpersonen ein Feuerwerks-Verbot in der Marktstraße, am Kalvarienberg, am Gries, am Kogel und am Ried. Neben dem Barock-Feuerwerk am Kurhaus organisiert die Stadt zum Jahreswechsel ein zweites Feuerwerk an der Isarbrücke. Aus diesem Grund wird ein Teil des Parkplatzes am Isarkai bereits von 18 Uhr an gesperrt. Zudem kommt es von 23.50 bis 0.15 Uhr zu einer kurzfristigen Sperrung der Lenggrieser Straße mit den betroffenen Zu- und Abfahrten. Der ZOB-Busverkehr soll jedoch störungsfrei ablaufen, die Regionallinie 379 (Wolfratshausen-Bad Tölz) wird von 20 bis 23 Uhr an der Lenggrieser Straße halten und am Kreisverkehr Osterleite wenden.

Die Gemeinde Kochel am See bittet ihre Einwohner darum, Feuerwerkskörper jeglicher Art nur im Freien und nicht innerhalb dicht besiedelter Ortsteile abzubrennen. Zudem weist die Kommune darauf hin, dass jeder verpflichtet ist, den durch die eigene Böllerei entstandenen Müll selbständig zu entsorgen.

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