Naturschutz:Das große Nagen

Landwirte klagen über Biber-Schäden an der Loisach

Von Alexandra Vecchiato, Bad Tölz-Wolfratshausen

Der Huchen ist ein Speisefisch, allerdings selten und vom Aussterben bedroht. In der Loisach gibt es ihn wie auch die kleine Mühlkoppe oder Grotte. Beide Arten gelten nach FFH-Richtlinien (Fauna-Flora-Habitat) als schützenswert. In welchem Umfang sie in der Loisach vorkommen und wie gut es den Fischen geht, soll im Managementplan für das FFH-Gebiet "Loisach" festgehalten werden. Zur Auftaktveranstaltung hatte die Regierung von Oberbayern Grundeigentümer und interessierte Bürger am Mittwoch in das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen eingeladen. Doch nicht so sehr der Managementplan stand im Vordergrund der Aussprache. Vor allem Landwirte entlang der Loisach haben ein anderes Problem: den Biber.

Das etwa 196 Hektar große FFH-Gebiet "Loisach" ist ein wichtiger Bestandteil des europäischen Biotopverbundnetzes "Natura 2000". Es geht um zirka 30 Flusskilometer, die sich mehr oder weniger naturnah von Penzberg aus in Richtung Norden bis zur Mündung in die Isar bei Wolfratshausen schlängeln. Den Großteil des Gebiets nimmt die Loisach in Anspruch, links und rechts von ihr gehört jeweils noch ein etwa 15 Meter breites Band dazu. Geprägt sind diese Streifen von verschiedenen sogenannten Lebensraumtypen wie nährstoffreichen Stillgewässern, feuchten Hochstaudenfluren, mageren Flachland-Mähwiesen und Weichholzauwäldern mit Weiden, Erlen und Eschen.

Wie bei den vorangegangenen Auftaktveranstaltungen etwa für die Jachenau erklärte Thomas Eberherr von der Höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Oberbayern, dass die im Managementplan empfohlenen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensräume für Grundeigner nicht verpflichtend seien. Würden die Experten etwa empfehlen, eine Wiese zu vernässen, müsse dem der Eigentümer nicht nachkommen. Allein für Behörden seien die Maßnahmen verpflichtend. Dennoch bedeute dies nicht, dass die Eigentümer machen dürften, was sie wollten: "Es gilt das Verschlechterungsverbot", sagte Eberherr. Ansonsten seien die Experten bei den Landratsämtern, den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie die Revierförster die Ansprechpartner bei Problemen. Denn von staatlicher Seite solle nichts übergestülpt werden. "Wir reden miteinander. Dazu sind wir heute da." In zirka eineinhalb Jahren soll der Plan als Entwurf vorliegen. Dann wird er den Betroffenen vorgestellt.

Auch wenn einzelne Anwesende ihre Sorgen wegen der Kartierung der Biotope und Schutzgüter äußerten, ist es doch der Biber, der für großen Unmut sorgt. Zwar spielt der Biber beim Managementplan keine Rolle, dennoch beantwortete Eberherr die Fragen der Anwesenden. Diese äußerten unter anderem Kritik daran, dass die Entschädigung für Bäume, die der Nager fällt, viel zu gering sei. Der entsprechende Fonds müsse aufgestockt werden, hieß es. Katharina Urban aus Beuerberg erzählte, ihre Grundstücke an der Loisach würden wegbrechen, sobald sich der Biber am Uferbereich zu schaffen mache. Dies käme ihrer Meinung nach einer Enteignung gleich, sagte sie.

Mehr Biber abzuschießen, sei keine Lösung, erklärte Eberherr. Der Nager sei geschützt und unterliege nicht dem Jagdrecht. Zudem würden verwaiste Reviere in kürzester Zeit von neuen Bibern besetzt. Eberherr verwies darauf, dass es diverse Vorsorgemaßnahmen gebe. Ansonsten müsse man sich mit dem Biber arrangieren. "Besser mit dem alten, den man kennt, als mit einem neuen."

Für die seltenen Fische in der Loisach sehen die Experten den Biber nicht als Gefahr. Im Gegenteil: Wo sich der größte europäische Nager niederlässt, tut dies der Natur und der Artenvielfalt gut. Besteht allerdings Gefahr für Leib und Leben, können Landratsämter eine Ausnahme machen und den Abschuss eines Tieres erlauben. In Kochel am See gab es vier Abschüsse, weil die Tiere den Bahndamm untergruben. Auch in Eurasburg wurde ein Biber erlegt, weil durch seine Grabarbeiten große Bäume umzustürzen drohten.

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