Nach zähem Ringen:Gerechter Wohnen in Königsdorf

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Gemeinde beschließt Vergaberichtlinie für Einheimischenmodell

Von Claudia Koestler, Königsdorf

Es war ein durchaus zähes Ringen, doch nun hat die Gemeinde Königsdorf eine Vergaberichtlinie für das Einheimischenmodell Am Osteranger in Erbbaurecht beschlossen. Ein Ringen war es deshalb, weil sich die Diskussion zuvor um die Kernfrage drehte, ob die Gemeinde eine bereits bestehende Vergaberichtlinie einer anderen Kommune einfach übernehmen sollte oder diese anpasst und in der Folge eine eigene erstellt. Manchen Gemeinderäten ging es zudem zu schnell, und nicht alle der jüngst aufgetretenen Fragen waren aus ihrer Sicht beantwortet, wie vor allem Josef Birzele (UBL) monierte. Auch waren sich nicht alle Gremiumsvertreter einig, mit den Kriterien zur Punktevergabe die gerechtesten aller Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben.

Doch Bürgermeister Anton Demmel (CSU) warnte ausdrücklich davor, Änderungen vorzunehmen, da die Vergaberichtlinie von der Gemeinde Benediktbeuern übernommen und deshalb bereits von einem Rechtsanwalt geprüft worden war. "Je mehr man da jetzt rein rührt, desto rechtsunsicherer wird es", sagte er. An einzelnen Passagen zu schrauben sei deshalb aus seiner Sicht "ein Wahnsinn". "Das kostet alles Zeit, das kostet alles Geld", sagte Demmel. Letztlich folgte die Mehrheit bei vier Gegenstimmen dem Entwurf wie vorgelegt, der nun allerdings keine Allgemeingültigkeit für alle kommenden Einheimischenmodelle haben, sondern nur für das bislang einzig konkrete am Osteranger zur Anwendung kommen soll.

Die Vergaberichtlinie sieht nun eine Einkommensobergrenze von 40 135 Euro für Alleinstehende und 80 270 Euro für Doppelverdiener vor, das Vermögen darf 275 000 Euro nicht übersteigen. Rainer Kopnicky (CSU) warnte zwar davor, konkrete Zahlen in die Richtlinie zu schreiben ("uns zerfieselt es damit so dermaßen"), Demmel aber wollte - gerade für den Osteranger - eine Linie haben. Für weitere Modelle zu späterer Zeit könne diese angepasst werden. Für die Ortsansässigkeit oder eine Arbeitsstelle in der Gemeinde können nun maximal 50 Punkte vergeben werden, für ein ehrenamtliches Engagement maximal 25 Punkte. Das Einkommen kann bis zu 15 Punkte zählen, die familiäre Situation wiederum bis zu 40. Wer im Haushalt eine Person mit Behinderung betreut oder Angehörige pflegt, kann sich dafür bis zu 20 Punkte gutschreiben lassen.

Birzele fühlte sich von der Vorlage "überrumpelt", insbesondere, weil die Richtlinie zunächst Allgemeingültigkeit haben sollte. Demmel war eine Beschränkung auf den Osteranger jedoch "genauso recht, Hauptsache, wir bringen was vorwärts". Auf Birzeles Kritik an unbeantworteten Fragen erwiderte Demmel, "dass die alle schon mal gestellt waren". Unter anderem hatte Birzele prüfen wollen, ob sich für Königsdorf nicht ein Punktemodell wie in Egling, bei dem die Ehrenamtskarte mit gewichtet werde, besser eigne und ob Kinder in Kindergarten oder Schule ebenfalls bepunktet werden sollten. "Wir diskutieren hier um des Kaisers Bart", sagte der Rathauschef dazu. Für weitere Einheimischenmodelle müsste die Vergaberichtlinie ohnehin an die dann gültigen Gegebenheiten angepasst werden.

© SZ vom 19.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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