Süddeutsche Zeitung

Nach Vorfall in Geretsried:Spiel oder Missbrauch?

Heikle Verhandlung am Amtsgericht Wolfratshausen endet mit Freispruch

Von Wolfgang Schäl, Wolfratshausen

War es nur eine zufällige, spielerische Berührung oder eine der eigenen Lustbefriedigung dienende kriminelle Tat? Der Vorwurf gegen Sami T. (Name geändert) wog schwer - er stand wegen sexuellen Missbrauchs eines sechsjährigen Mädchens vor dem Wolfratshauser Amtsgericht. Am Ende zweier heikler Verhandlungstage, an denen die Mutter des Kindes als Nebenklägerin auftrat, stand jetzt ein Freispruch. Aus Sicht von Richterin Andrea Titz ließen sich wichtige Details, die eine Verurteilung gerechtfertigt hätten, nicht auf einen Nenner bringen. Nicht einmal der vermeintliche Tatort war wegen widersprüchlicher Zeugenaussage mit letzter Gewissheit zu bestimmen. Noch weniger ließ sich genau analysieren, in welcher Weise der Angeklagte das Mädchen beim Hochheben berührt hat.

Im Raum stand die Frage, ob er es ober- oder unterhalb der Unterwäsche angefasst habe, ob es einen manuelle Kontakt im Vaginalbereich des Kindes gegeben habe und falls ja, ob er invasiv war. Um dies zu klären, wurde das Mädchen gerichtsmedizinisch untersucht, Tatspuren oder gar eine Verletzung im genitalen Bereich wurden dabei nicht festgestellt. Der Angeklagte äußerte sich in der Verhandlung nicht selbst.

Der Vorfall, zu dem der Sicherheitsdienst der Kriminalpolizei gerufen wurde, ereignete sich am 27. September vergangenen Jahres nachmittags in einer Geretsrieder Flüchtlingsunterkunft. Damals war das Mädchen aus der Schule heimgekommen und habe mit Sami T. gespielt, obwohl die Mutter strikt verboten hatte, mit dem jungen Mann allein zu sein oder gar auf dessen Zimmer zu gehen. Einer der ermittelnden Beamten der Kripo sagte aus, dass der Angeklagte das Kind offenbar hochgehoben und dabei nach Aussage des Mädchens an den Schenkeln berührt habe, nicht aber im Intimbereich. Bei der Vernehmung des Kindes wurde ein Video aufgezeichnet, in dem die Sechsjährige mitgenommen, aber nicht traumatisiert gewirkt habe, wie einer der ermittelnden Beamten feststellte. Demgegenüber standen in sich widersprüchliche Angaben eines Zimmergenossen von T. , der sich nicht einmal mehr genau erinnern konnte, ob der Angeklagte überhaupt mit dem Kind gespielt hatte, und wenn ja, wie lange und wo - in der Küche oder im gemeinsamen Raum.

Aus Sicht der Staatsanwältin war aufgrund der Videoaufzeichnung eine Schuld des Angeklagten erwiesen - dieser habe das Kind zwar "am bekleideten Bereich", aber unterm Rock berührt. Weil dem Kind kein nachhaltiger Schaden entstanden sei, plädierte die Anklägerin auf eine Bewährungsstrafe von lediglich zwölf Monaten - möglich wären auch bis zu zehn Jahren gewesen. Angesichts der schwankenden Beweislage schloss sich die Amtsrichterin aber dem Rechtsvertreter des Angeklagten an, der auf die Unschuldsvermutung verwies. Auch könne die Aussage des Kindes durch das Verhalten der Mutter beeinflusst worden sein, so Richterin Andrea Titz. Denn diese habe angesichts des vermeintlichen sexuellen Übergriffs einen Schreikrampf bekommen und das Kind sogar noch geschlagen, weil es trotz des Verbots mit dem Angeklagten mitgegangen war.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4688441
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 20.11.2019
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.