Süddeutsche Zeitung

Nach Vorfall auf Bauernhof:Neues Gutachten im Google-Streit

Anwalt von Hans Urban fordert für seinen Mandanten Freispruch

Von Florian Zick, Eurasburg/Wolfratshausen

Im Rechtsstreit um den Vorfall mit einem Google-Auto will der Grünen-Landtagsabgeordnete Hans Urban das biomechanische Gutachten anfechten, welches das Amtsgericht Wolfratshausen bei seiner bisherigen Entscheidung bestärkt hat. Urbans Anwalt Andreas Hofreiter hat am Sonntag ein Gegengutachten eingereicht. Darin komme klar zum Ausdruck, so Hofreiter, dass sich das Auto bewegt und erst angehalten habe, als Urban bereits am Boden lag.

Bei der Auseinandersetzung geht es um einen Zwischenfall vom Oktober 2019. Damals hatte sich auf Urbans landwirtschaftlichem Hof im Eurasburger Ortsteil Oberherrnhausen ein Kamerafahrzeug verirrt, das für den Kartendienst Google Maps Aufnahmen machen wollte. Urban hatte damals Anzeige wegen Körperverletzung gestellt. Bei einem Wortgefecht soll der Google-Mitarbeiter ihn nämlich auch mehrfach umgefahren haben. Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte jedoch Zweifel an dieser Schilderung. Nach einer Auswertung der Videoaufzeichnungen kam sie zu dem Schluss, dass sich Urban eher hat fallen lassen. Das Amtsgericht Wolfratshausen erließ gegen den Landtagsabgeordneten daraufhin wegen falscher Verdächtigung einen Strafbefehl in Höhe von 10 500 Euro.

Ein Gutachten des renommierten Münchner Forensikers Jochen Buck belastete Urban zusätzlich. Dieses aber sei, so ließ Urbans Anwalt Hofreiter nun durchblicken, ihrer Ansicht nach durchaus fehlerhaft. Ein eigener Gutachter habe den Bauernhof mit einem 3D-Laserscanner ausgemessen und mit einer Drohne Luftaufnahmen gemacht. Durch einen Abgleich mit den Videoaufnahmen von dem Vorfall, die der Kamerawagen und der Google-Mitarbeiter mit seinem Smartphone gemacht haben, habe sich belegen lassen, dass sich das Auto vor den vermeintlichen Zusammenstößen durchaus bewegt habe - und zwar im Dezimeterbereich. "Es ist meinem Mandanten also schwer vorzuwerfen, dass er nur geschauspielert habe", sagt Hofreiter.

Urbans Anwalt will mit dem Amtsgericht nun nach einer einvernehmlichen Lösung suchen. Das Gericht hat zum weiteren Vorgehen bislang noch keine Stellungnahme abgegeben. Den Strafbefehl müsse das Wolfratshauser Amtsgericht aber auf jeden Fall zurücknehmen, so Hofreiter. Der Vorwurf der falschen Verdächtigung sei aus seiner Sicht jedenfalls nicht mehr haltbar.

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Quelle:
SZ vom 12.01.2021
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