Nach Streit in Penzberg:Lachmuth muss Auflagen beachten

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Ämter legen fest, was beim alten Pumpwerk gemacht werden darf

Von Alexandra Vecchiato, Penzberg

Es dürfte weiterhin keinen Frieden zwischen Alexander Lachmuth und den Maxkronern geben. Erst vergangene Woche waren die Nachbarn des Pumpwerk-Geländes wieder einmal in heller Aufregung, als der Gartenbauer auf seinem Grundstück Sträucher umschnitt und abtransportierte. Das darf er, stellt die Stadt Penzberg in einer Pressemitteilung nun klar. Derweil lässt der Penzberger Unternehmer Schafe unterm alten Wasserturm weiden. Einen entsprechenden Antrag hat Lachmuth beim Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten in Weilheim gestellt. "Er ist genehmigt", sagt Lachmuth auf Nachfrage. Seinen Plan, auf dem Grundstück einen Gartenbaubetrieb anzusiedeln, gibt er nicht auf.

Seit der Gartenbauer im vergangenen Jahr das 20 000 Quadratmeter große Gelände im Penzberger Ortsteil Maxkron nutzt, gehen die Nachbarn auf die Barrikaden. Es gebe mehrere Gründe, warum sie und ihre Mitstreiter gegen eine gewerbliche Nutzung des ehemaligen Pumpwerks seien, sagt Kerstin Kaul. Da sei zum einen der Naturschutz - auf dem Areal leben unter anderem geschützte Fledermausarten - und zum anderen der Hochwasserschutz. Die Wohnhäuser seien auf Torfboden gebaut. Schon jetzt hätten sich durch die Verdichtung ringsrum die Häuser teils stark abgesenkt. "Mein Haus ging früher ebenerdig in den Garten, heute habe ich drei Stufen", sagt Kaul. Die Sorge der Maxkroner ist, dass die gewerbliche Nutzung des Pumpwerk-Grundstücks zu einer weiteren Verdichtung des Bodens führen könnte und damit die gegenüber liegende Wohnbebauung in Mitleidenschaft zieht.

Im Nachgang zu einem Ortstermin Anfang Februar in Maxkron fand eine Woche später eine Besprechung im Penzberger Rathaus mit Vertretern der Stadtverwaltung, des Weilheimer Landratsamts, des Amts für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, Bürgermeisterin Elke Zehetner (SPD), dem Penzberger Polizeichef Jan Pfeil und Lachmuth statt. Das Ergebnis dieses Termins: Lachmuth darf den Bewuchs ohne Rodungsgenehmigung entnehmen. Er kann also Bäume und Sträucher umschneiden, so lange dies im Rahmen einer sachgemäßen Waldbewirtschaftung geschieht. Ein Kahlschlag ist verboten. Es bleibt dabei, dass der Gartenbauer die vorhandenen Ruinen nicht sanieren darf. Auf der Fläche im Außenbereich besteht kein Baurecht. Lachmuth darf weder Baumaterialien dort lagern noch abladen. Das gilt auch für angeliefertes Holz. Der Bauzaun, heißt es weiter, werde zunächst toleriert - so lange, bis das gesamte Gelände gesichert sei. Danach sei ein Zaun nur bei der Ruine erlaubt. Für die Schafe darf Lachmuth einen Weidezaun aufstellen.

Zufrieden sei er nicht mit dem Ergebnis der Besprechung, betont der Gartenbauer. Kritik übt er an Bürgermeisterin Zehetner. Sie würde sich "alles so hindrehen, wie sie es braucht". Er wolle abwarten, was nach der Kommunalwahl der neue Stadtrat werde. Die Schafe wolle er auf dem Gelände weiden lassen, damit er nicht mähen müsse, so Lachmuth. Wie viele Tiere es dafür werden müssen, wisse er noch nicht, sagt er.

© SZ vom 27.02.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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