Neubau am Karl-Lederer-Platz:Klage auf Bürgerbegehren zurückgezogen

Die Karl-Lederer-Platz Story !!

Während die Stadt die Baustelle bewirbt ("Jetzt graue Wände. Bald buntes Leben"), klagen die Anwohner weiterhin gegen die Baugenehmigungen.

(Foto: Hartmut Pöstges)

Die Gegner der siebengeschossigen Neubebauung auf dem Karl-Lederer-Platz begründen ihre Entscheidung mit der langen Dauer eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht.

Von Felicitas Amler

Die Bürgerinitiative (BI) gegen die siebengeschossige Neubebauung des Karl-Lederer-Platzes in Geretsried hat ihre Klage zurückgezogen, mit der sie ein Bürgerbegehren durchsetzen wollte. BI-Sprecher Patrik Kohlert erklärte dies am Dienstag mit der absehbaren Dauer eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht München. Die Initiative aus Anwohnern des Platzes hatte für diese Klage eigens Spenden gesammelt und im August erklärt, das benötigte Geld in Höhe von etwa 15 000 Euro sei zusammengekommen. Das im Mai von Peter Eberhardt, Elmar Immertreu und Peter Tobisch initiierte Bürgerbegehren war im Juni vom Stadtrat abgelehnt worden. Thomas Loibl, Pressereferent im Rathaus, erklärte am Dienstag zum Rückzug der Klage: "Mit dieser Entscheidung hat der Beschluss des Stadtrats Rechtskraft."

BI-Sprecher Kohlert schreibt, nach ausführlicher interner Diskussion und Rücksprache mit ihrem Rechtsanwalt hätten die Initiatoren beschlossen, die Klage zurückzuziehen. Denn nach "jüngsten Äußerungen des Gerichts" sei keine baldige Verhandlung zu erwarten. Ein Eilrechtsschutzantrag wäre aber nach Auffassung der Rechtsvertretung der Initiatoren wegen der bestehenden Baugenehmigungen "nur sehr schwer durchzusetzen gewesen". Gemeint sind die vom Landratsamt erteilten Genehmigungen für die beiden siebengeschossigen Gebäude am Karl-Lederer-Platz 14 bis 20 der Investoren Krämmel und Projekt KLP. Gegen diese konkreten Baugenehmigungen wiederum hielten die Anwohner ihre Klagen aufrecht, so Kohlert. Denn für diese hätten Eilanträge größere Erfolgsaussichten. "Die vorhandenen Kapazitäten und Ressourcen" der BI würden nun darauf konzentriert. Zum wiederholten Mal kündigt Kohlert außerdem an, es werde eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan Karl-Lederer-Platz geprüft. Dieser ist bereits am 10. Mai rechtskräftig geworden, seitdem könnte ein Normenkontrollverfahren angestrebt werden. Auf diesen möglichen juristischen Weg hatte Gerhard Meinl (CSU) in der Stadtratssitzung im Juni verwiesen und erklärt: "Dem sehen wir gelassen entgegen."

Für Korbinian Krämmel, Geschäftsführer des gleichnamigen Unternehmens, das am Karl-Lederer-Platz das dominante neue Wohn- und Geschäftshaus baut, hat sich durch den Rückzug der Klage wegen des Bürgerbegehrens nicht viel geändert. "Wir sind nicht direkt betroffen", sagte er am Dienstag. Dennoch sehe er sich "im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Vorgänge bestätigt". Im Verfahren wegen der Baugenehmigungen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, angeklagt; die Investoren sind lediglich "Beigeladene". Krämmel sagt, er halte es für "relativ unwahrscheinlich", dass die Baugenehmigungen vom Gericht für unzulässig erklärt würden.

BI-Sprecher Kohlert sagt, das für die Klage auf ein Bürgerbegehren gesammelte Spendengeld sei teils schon dafür verwendet worden und werde nun auch "für die anderen Vorhaben" eingesetzt.

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