Nach 23 Jahren:Kochel muss Steuer erstatten

Die Gemeinde zahlt 700 000 Euro an Eon zurück

Von Alexandra Vecchiato, Kochel am See

Die Gemeinde Kochel am See bleibt auf der Rückzahlung von 700 000 Euro Gewerbesteuer an Eon sitzen. Bürgermeister Thomas Holz (CSU) informierte den Gemeinderat, dass die beiden Gewerbesteuerbescheide aus den Jahren 1994 und 1995 rechtmäßig sind. Das hätten umfangreiche Recherchen ergeben. "Das Ganze ist eine höchst komplexe Materie", sagt Holz. Wegen des Steuergeheimnisses dürfe er nicht ins Detail gehen.

Im Kochler Rathaus staunte man nicht schlecht, als die Rückzahlung nach 23 Jahren geltend gemacht wurde. Damit ist die Gemeinde nicht allein. Etliche Kommunen in Bayern wurden von uralten Bescheiden überrascht. Er habe mit betroffenen Bürgermeister-Kollegen Kontakt aufgenommen, erzählt Holz. Überhaupt hätte es in den vergangenen Wochen viele Gespräche gegeben. Auch mit dem bayerischen Finanzminister Markus Söder (CSU), der sich der Sache persönlich annahm. So kam es, dass der Abteilungsleiter für Steuern im Finanzamt sowie der Präsident und der Vizepräsident des Landesamtes für Steuern im Kochler Rathaus vorstellig wurden. "Das ist eher ungewöhnlich."

Was Holz richtig verärgert, ist die Verzinsung der Steuerschuld mit sechs Prozent jährlich. "Das mag vor zehn Jahren in Ordnung gewesen sein. Aber jetzt ist das Wucher." Die Abgeordneten Martin Bachhuber und Alexander Radwan (beide CSU) hätten zugesagt, dass sich der Haushaltsausschuss des Landtags mit dem Kommunalabgabegesetz befassen werde, um Kommunen vor diesen Forderungen zu bewahren.

Ferner hätten die Finanzbehörden zugesichert, Informationen über etwaige Rückzahlungsforderungen an die Gemeinde weiterzugeben. Es stünden die Steuerbescheide des Unternehmens für die Jahre 1969 bis 2016 aus. Das Problem sei, sagt Holz, dass Einsprüche auch über Finanzämter außerhalb Bayerns liefen. Holz setzt daher auf Gespräche mit dem Unternehmen. Dort habe man die Problematik erkannt. Auf alle Fälle sei ein wenig Licht ins Dunkel gebracht worden. Der Vorgang an sich sei keine Besonderheit im deutschen Steuersystem, betont Holz. Ihm sei dies schlüssig erklärt worden. Im Oktober muss die Gemeinde einen Nachtragshaushalt aufstellen.

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