Nach Gerichtsentscheid:Polizist aus dem Dienst entlassen

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Der Geretsrieder Beamte war durch seine Reichsbürgernähe aufgefallen

Das Polizeipräsidium Oberbayern-Süd hat am Montag mitgeteilt, dass in seinem Zuständigkeitsbereich ein Polizist wegen seiner Nähe zur Reichsbürgerszene aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden ist. Wie das Verwaltungsgericht München nun bestätigt, handelt es sich dabei um einen Polizeibeamten, der zuletzt in Geretsried seinen Dienst verrichtet hat. Der 45-Jährige bekommt in den nächsten Tagen die Gerichtsentscheidung schriftlich zugestellt. Danach kann er sich entscheiden, ob er beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Rechtsmittel gegen den Richterspruch einlegt.

Der Mann war bereits seit Dezember 2016 vorläufig vom Dienst suspendiert. Im Zuge eines Disziplinarverfahrens hatte sich der Verdacht erhärtet, dass sich der 45-jährige Familienvater mit der Ideologie der sogenannten "Reichsbürger" identifiziert und auch offen Werbung dafür macht. Das Verwaltungsgericht erkannte in diesem Verhalten nun eine fehlende verfassungsmäßige Treue und verfügte die Entlassung des Polizeibeamten.

Polizeipräsident Robert Kopp begrüßt die Entscheidung des Gerichts ausdrücklich. "Ich dulde keine Mitarbeiter mit einer verfassungsfeindlichen Einstellung", sagt er. Im Licht der freiheitlich demokratischen Grundordnung sei die Ideologie der Reichsbürgerszene mit dem Dienst als Polizeibeamter nicht vereinbar. Bereits nach den ersten Erkenntnissen habe das Polizeipräsidium Oberbayern-Süd dem Beamten deshalb klar zu machen versucht, dass jedwede reichsbürgernahe Gesinnung bei Polizisten nicht akzeptabel sei, so Kopp.

Bei der Verhandlung am vergangenen Freitag musste sich der 45-Jährige nun schon zum zweiten Mal für seine Geisteshaltung vor Gericht verantworten. Das Polizeipräsidium Oberbayern-Süd hatte ihm im Zug der Ermittlungen nämlich auch schon den Waffenschein entzogen. Dagegen hatte der Mann Widerspruch eingelegt, war im Januar dieses Jahres mit seiner Klage aber vor dem Münchner Verwaltungsgericht gescheitert. Mit dem neuerlichen Entscheid ist er nun nicht nur die Waffe los, sondern auch den Job.

© SZ vom 10.07.2020 / zif - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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